Beschlussvorlage - 01/BV/136/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung des Projektes Ersatzneubau einer Sporthalle und die Bereitstellung des städtischen Eigenanteiles
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Beteiligt:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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16.06.2020
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Mit Posteingang vom 28. Mai 2020 erhielt die Stadt das Informationsschreiben des vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit beauftragt Projektträgers Jülich zur Förderung und zum weiteren Ablauf.
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat auf seiner Sitzung am 11. März 2020 die Förderung für den Ersatzneubau einer Sporthalle auf dem Schulgelände der KGS in der Stadt Altentreptow beschlossen.
Der Förderzeitraum erstreckt sich auf die Jahre 2020 bis 2024. Der Haushaltsausschuss hat eine Bundesförderung in Höhe von 3.375.999 EUR festgesetzt. Als Finanzierungsart wurde eine Anteilsfinanzierung mit Obergrenze festgelegt, so dass sich die Zuwendung bei geringeren Ausgaben reduziert, bei höheren Ausgaben jedoch entsprechend gedeckelt ist.
Im Rahmen der weiteren Antragstellung wird es voraussichtlich im Zeitraum Juni bis Ende September 2020 ein Koordinierungsgespräch zwischen Antragsteller, Bundesbauverwaltung und dem Projektträger Jülich geben. Für die Zuwendungsgewährung sind strenge Verfahrensvorschriften einzuhalten.
Mit diesem Beschluss stimmt die Stadtvertretung der Umsetzung dieses Projektes im Zeitraum 2020-2024 und der Bereitstellung des kommunalen Eigenanteiles sowie den Nachweis in den Haushalten 2020 (1. Nachtragshaushaltssatzung im September)) bis 2024 zu.
Bei der Beantragung der Zuwendung wurde eine Investitionssumme in Höhe von 3.750.000 EUR zugrunde gelegt. Demzufolge hat die Stadt Altentreptow einen städtischen Eigenanteil in Höhe von 374.001 EUR zu erbringen.
Für die Entscheidung ist gemäß § 22 KV-M-V die Stadtvertretung zuständig.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
