Beschlussvorlage - 01/BV/136/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Mit Posteingang vom 28. Mai 2020  erhielt die Stadt das Informationsschreiben des vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit beauftragt Projektträgers Jülich  zur Förderung und zum weiteren Ablauf.

 

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat auf seiner Sitzung am 11. März 2020 die  Förderung für  den Ersatzneubau einer Sporthalle auf dem Schulgelände der KGS  in der Stadt Altentreptow beschlossen.

 

Der Förderzeitraum erstreckt sich  auf die Jahre 2020 bis 2024. Der Haushaltsausschuss hat eine Bundesförderung in Höhe von 3.375.999 EUR festgesetzt. Als Finanzierungsart wurde eine Anteilsfinanzierung mit Obergrenze festgelegt, so dass sich die Zuwendung bei geringeren Ausgaben reduziert, bei höheren Ausgaben jedoch entsprechend gedeckelt ist.

 

Im Rahmen der weiteren Antragstellung wird es voraussichtlich im Zeitraum Juni bis Ende September 2020 ein Koordinierungsgespräch zwischen Antragsteller, Bundesbauverwaltung und dem Projektträger Jülich geben. Für die Zuwendungsgewährung sind strenge Verfahrensvorschriften einzuhalten.

 

Mit diesem Beschluss stimmt die Stadtvertretung der Umsetzung dieses Projektes im Zeitraum 2020-2024 und der Bereitstellung des kommunalen Eigenanteiles sowie den Nachweis in den Haushalten 2020 (1. Nachtragshaushaltssatzung im September)) bis 2024 zu.

 

Bei der Beantragung der Zuwendung wurde eine Investitionssumme in Höhe von 3.750.000 EUR zugrunde gelegt. Demzufolge hat die Stadt Altentreptow einen städtischen Eigenanteil in Höhe von  374.001 EUR zu erbringen.

 

Für die Entscheidung ist gemäß § 22 KV-M-V die Stadtvertretung zuständig.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt  die Umsetzung des Projektes „Ersatzneubau einer Sporthalle“ und die Bereitstellung des städtischen Eigenanteils im Förderzeitraum 2020 bis 2024.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

Der städtische Eigenanteil in Höhe von 374.000 EUR wird im  Nachtragshaushaltsplan 2020 und im Finanzplan für die Folgejahre abgebildet. 

 

 

 

 

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