Beschlussvorlage - 01/BV/135/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Hebesatzsatzung 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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16.06.2020
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Das neue Finanzausgleichsgesetz M-V wurde durch den Landtag beschlossen. Die Hilfen nach § 27 des neuen Finanzausgleichsgesetzes M-V (FAG M-V) ersetzen künftig die bisherigen Hilfen nach § 22 FAG M-V (Fehlbetragszuweisungen, weitergehende Konsolidierungshilfen auf Grundlage einer Konsolidierungsvereinbarung). Ziel ist die Unterstützung der Kommunen beim Abbau negativer Salden der laufenden Ein- und Auszahlungen, um den Haushaltsausgleich zukünftig zu schaffen.
Um eine Sonder- und Ergänzungszuweisung nach § 27 Absatz 2 FAG M-V für die Stadt Altentreptow beantragen zu können, müssen die Hebesätze mindestens 20 Hebesatzpunkte über den gewogenen Durchschnittshebesatz nach Gemeindegrößenklassen liegen bzw. entsprechende Netto-Einzahlungen generiert worden sein. D. h. Mindereinzahlungen bei einer Realsteuerart (z. B. Grundsteuer B) können durch Mehreinzahlungen bei einer anderen Realsteuerart (z. B. Gewerbesteuer) ausgeglichen werden.
gewogener Durchsnittshebesatz
Einwohner | Grundsteuer A | Grundsteuer B | Gewerbesteuer |
5.000 bis 10.000 | 310 | 387 | 340 |
Hebesätze der Stadt Altentreptow Stand 01.01.2020
Einwohner | Grundsteuer A | Grundsteuer B | Gewerbesteuer |
5.000 bis 10.000 | 350 | 350 | 330 |
Anhebung um 20 Hebesatzpunkte über gewogenen Landesdurchschnitt bedeutet:
| Grundsteuer A | Grundsteuer B | Gewerbesteuer |
Stadt AT 2020 | 350 | 350 | 330 |
gewogener Landesdurchschnitt (2018) | 310 | 387 | 340 |
Anpassung an Landurschnitt = Erhöhung auf | - |
387
|
340
|
Mindestens 20 Hebesatzpunkte über Landesdurchschnitt | 330 |
407
| 360 |
Die Hebesatzerhöhung der Grundsteuer B von 350 v. H. auf 387 v. H. würde eine Erhöhung der Erträge/Einzahlungen von ca. 51.240 EUR bedeuten. Eine Anhebung der Gewerbesteuer von 330 v. H. auf 340 v. H. ist mit einer Erhöhung von ca. 51.651 EUR verbunden. Als Grundlage für die Berechnung dienen die Planansätze bzw. Sollstellungen 2020.
Der negative Saldo der lfd. Ein- und Auszahlungen beträgt lt. Muster 7 Finanzhaushalt im Vorbericht auf der Seite 14 zur Haushaltsplanung 2020 im Jahr 2023 = 5,288 Mio EUR (mit vorläufigen IST-Werten 2018 und 2019 insgesamt -5,138 Mio EUR). Erstmalig könnte die Stadt Altentreptow 2023 einen Antrag für das Jahr 2022 stellen, wenn die Voraussetzungen für eine Antragstellung geschaffen werden.
lt. Finanzhaushalt im Vorbericht
2022 jahresbezogener Saldo 1.314.580 EUR einmalig als Sonderzuweisung und
Saldo der Vorjahre bis einschließlich 2021 insgesamt 2.717.488 EUR davon 20 % als Ergänzungszuweisung i. H. v. 543.497,60 EUR über fünf Jahre
Dieser Betrag verändert sich je nach dem, wie die IST Beträge bezüglich des negativen Saldos der lfd. Ein- und Auszahlungen sich 2020 bis 2022 tatsächlich entwickeln. Die Hebesätze müssen aber bereits für das, dem Antrag zugrunde liegende Jahr, angepasst werden und nicht erst im Jahr der Antragstellung.
Um die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Altentreptow zu stabilisieren, empfiehlt die Verwaltung dringend, die Hebsaätze in diesem Jahr an den gewogenen Landesdurchschnitt und im folgenden Haushaltsjahr auf die vom Gesetzgeber geforderten 20 Hebesatzpunkte über den gewogenen Landesdurchnitt anzupassen. Das ist ein großer Schritt in Richtung Haushaltskonsolidierung, auch im Hinblick auf die Erhaltung der freiwilligen Aufgaben und Zuwendungen im städtischen Haushalt in den kommenden Haushaltsjahren. Die Stadt Altentreptow zeigt damit gegenüber der uRAB des LK MSE und der Landesregierung M-V als Zuwendungsgeber auch ihre Bereitschaft konstruktiv an der Haushaltskonsolidierung mitzuwirken.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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14,2 kB
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