Beschlussvorlage - 01/BV/130/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Die Stadtvertreterin Frau Silva Keitsch reichte am 25.05.2020 nachfolgenden Antrag ein:

 

„Durch die mit Covid19/Corona einher gehenden Einschränkungen wurde auch das wirtschaftliche Leben in vielen Bereichen zurückgefahren.

Die Bundes- und Landespolitik hat bereits verschiedene Förderprogramme aufgelegt, um hier Unterstützung zu geben. Auch wir als Kommune sollten aufgreifen, was Bund und Land begonnen haben. Eine Möglichkeit ist die Vergabe von Aufträgen an hiesige Unternehmen.“

 

Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 Kommunalverfassung M-V hat jeder Stadtvertreter die Möglichkeit die Aufnahme einer Angelegenheit auf die Tagesordnung zu beantragen. Der Antrag wurde form- und fristgerecht eingereicht. Die Stadtvertretung entscheidet, ob dem Antrag stattgegeben, nicht stattgegeben bzw. in geänderter Form stattgegeben wird oder eine Verweisung in die Fachausschüsse erfolgen soll.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beauftragt die Verwaltung, unter Beachtung der Entscheidungen der unteren Rechtsaufsicht zum Haushalt 2020, alle nicht ausschreibungspflichtigen, im Haushaltsjahr 2020 geplanten Maßnahmen in unserer Stadt, zeitnah an ortsansässige Unternehmen zu vergeben.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

Gemäß § 21 GemHV-Doppik MV gilt für die Vergabe von öffentlichenAufträgen das Vergabegesetz M-V  sowie die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen (Wertgrenzenerlass M-V).

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...