Beschlussvorlage - 08/BV/030/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Mit Beschluss vom 17.05.2016 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Golchen den Entwurf der Klarstellungs- und erweiterten Abrundungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Golchen in der Fassung vom April 2016 und den Entwurf der Begründung beschlossen, gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. Behördenbeteiligung wurden durchgeführt.

Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen ist in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.

Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten der Satzung erfolgen bzw. ermöglicht werden. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage der Satzung mit einer Stellungnahme der Gemeinde vorzulegen.

Die Klarstellungs- und erweiterte Abrundungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Golchen ist als Satzung zu beschließen und gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen. Die zusammenfassende Erklärung entfällt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

 

  1. Die 1. Änderung der Klarstellungs- und erweiterten Abrundungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Golchen wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2020 beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2020 gebilligt.

 

  1. Der Beschluss der Klarstellungs- und erweiterten Abrundungssatzung ist ortsüblich bekanntzumachen. Die Klarstellungs- und erweiterte Abrundungssatzung ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. Die zusammenfassende Erklärung entfällt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

Die Planungskosten wurden bereits im Jahr 2016 bezahlt.

 

 

 

 

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Anlagen

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