Mitteilungsvorlage - 24/MV/036/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

In den letzten Jahren wurde die Überprüfung der Feuerlöscher im Amtsbereich durch die Firma Brandschutzfuchs, Inhaber Benjamin Schäfer, Warener Straße 1 d, 17153 Jürgenstorf, ohne eine bestehende Rahmenvereinbarung durchgeführt.

 

Gemäß ASR A2.2 (Technische Regeln für Arbeitsstätten - Maßnahmen gegen Brände) i.V.m. DIN 14406-4 (Tragbare Feuerlöscher - Teil 4: Instandhaltung) müssen Feuerlöscher nach Art und Umfang der Brandgefährdung und der Größe des zu schützenden Bereiches in ausreichender Zahl bereitgestellt werden. Unter Beachtung der Herstellerangaben müssen diese in regelmäßigen Abständen sachgerecht instand gehalten und auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren. Werden Mängel festgestellt, durch welche die Funktionsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtung nicht mehr gewährleistet ist, hat der Betreiber unverzüglich zu veranlassen, dass die Feuerlöscheinrichtung instandgesetzt oder ausgetauscht wird.

 

Die Feuerlöscher in allen kommunalen Einrichtungen wurden bis dato in einem Abstand von 2 Jahren gewartet und überprüft. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass mit der Überprüfung durch die Firma Brandschutzfuchs gleichzeitig ein Austausch der preisintensiven Schaumlöscher Kartuschen durchgeführt wurde. Diesem Austausch lagen jedoch in den geringsten Fällen dokumentierte Mängel zugrunde. 

 

Mit Zustimmung der Mitglieder des Amtsausschusses, bereitet die Verwaltung eine Ausschreibung zur Überprüfung der Feuerlöscher als Rahmenvereinbarung nach den entsprechenden Vorschriften für alle Gemeinden zum 01.01.2021 vor.

 

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