Beschlussvorlage - 36/BV/034/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Tützpatz für das Haushaltsjahr 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Ivonne Lieckfeldt
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Tützpatz
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Entscheidung
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04.06.2020
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.
Der Jahresabschluss 2016 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde mit Zusatz erteilt.
Die Gemeinde Tützpatz hat den genehmigten Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit von 184.200 € überschritten. Zum Bilanzstichtag zum 31.12.2016 wird ein Betrag von 264.539,06 € ausgewiesen. Es liegt ein Verstoß gegen § 53 Abs. 2 und 3 KV M-V vor.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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307,7 kB
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(wie Dokument)
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354,1 kB
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