Beschlussvorlage - 36/BV/036/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

 

Am 25.02.2020 hat die Gemeindevertretung Tützpatz die Haushaltssatzung der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2020  mit der Beschlussvorlage 025/2020 beschlossen.

 

Mit der Haushaltssatzung 2020 wurde ein Investitionskredit in Höhe von 80.850 EUR  für das Haushaltsjahr 2020 festgesetzt.  Die Aufnahme eines Investitionskredites in  dieser ausgewiesenen Höhe  ist nicht erforderlich, da noch finanzielle Mittel im investiven Bereich aus Vorjahren zur Verfügung stehen. Es wird lediglich ein Kredit in Höhe von 41.700 € benötigt.

 

Die Höhe des Kassenkredites wird von 314.200 € auf  498.360 € erhöht, da lt. der vorläufigen Finanzrechnung liquide Mittel nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen.

 

Die beschlossene Haushaltsatzung ist fehlerhaft und muss aus diesem Grunde geändert werden.  Satzungsänderungen sind, wie der Erlas von Satzungen zu behandeln. Demzufolge muss die Gemeindevertretung gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 6 Kommunalverfassung M-V die fehlerhafte Satzung aufheben.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Tützpatz beschließt die Aufhebung der Haushaltssatzung vom 25.02.2020 für das Haushaltsjahr 2020.

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Finanz. Auswirkung

 

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