Beschlussvorlage - 36/BV/036/2020
Grunddaten
- Betreff:
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Aufhebung der Haushaltssatzung für das Haushaltjahr 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jeanine Dokter-Range
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Tützpatz
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Entscheidung
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04.06.2020
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Am 25.02.2020 hat die Gemeindevertretung Tützpatz die Haushaltssatzung der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2020 mit der Beschlussvorlage 025/2020 beschlossen.
Mit der Haushaltssatzung 2020 wurde ein Investitionskredit in Höhe von 80.850 EUR für das Haushaltsjahr 2020 festgesetzt. Die Aufnahme eines Investitionskredites in dieser ausgewiesenen Höhe ist nicht erforderlich, da noch finanzielle Mittel im investiven Bereich aus Vorjahren zur Verfügung stehen. Es wird lediglich ein Kredit in Höhe von 41.700 € benötigt.
Die Höhe des Kassenkredites wird von 314.200 € auf 498.360 € erhöht, da lt. der vorläufigen Finanzrechnung liquide Mittel nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen.
Die beschlossene Haushaltsatzung ist fehlerhaft und muss aus diesem Grunde geändert werden. Satzungsänderungen sind, wie der Erlas von Satzungen zu behandeln. Demzufolge muss die Gemeindevertretung gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 6 Kommunalverfassung M-V die fehlerhafte Satzung aufheben.