Beschlussvorlage - 24/BV/022/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 144 in Verbindung mit § 45 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom

13. Juli 2011, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467), hat das Amt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben des Amtes voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen. Der Amtsausschuss hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Mit der Haushaltssatzung werden

-          im Ergebnisplan

der Gesamtbetrag der Erträge auf                       4.792.450 €              der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                                         4.792.450 €              das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf                                                        0 €

-          im Finanzplan

a)der Gesamtbetrag der laufenden  Einzahlungen auf           4.775.850 €              der Gesamtbetrag der laufenden  Auszahlungen (einschließlich der

Auszahlungen für die planmäßige Tilgung) auf           4.873.750 €

      b)der Gesamtbetrag derEinzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                         0 €              der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                              46.500 €              der Saldo der Ein- u. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                       - 46.500 € festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gemäß § 53 (3) KV M-V

festgesetzt auf  477.580 €

Die Amtsumlage wird festgesetzt auf  21,21 v.H.

Die Schulumlage wird festgesetzt auf1.512,34 €/Schüler

Mit der Haushaltssatzung werden im Stellenplan 2,125 VzÄ ausgewiesen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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