Beschlussvorlage - 29/BV/022/2019
Grunddaten
- Betreff:
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Genehmigung der Bürgermeistervorlage 29/BM/006/2020: Antrag auf Beschulung in einer örtlich nicht zuständigen Schule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Stefanie Küthe
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Burow
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Entscheidung
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11.06.2020
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Frau Kathleen Thomas, wohnhaft in 17089 Burow, Alte Dorfstraße 58 beantragt die Beschulung ihrer Tochter Ronja Thomas ab dem Schuljahr 2020/2021 in die Grundschule Altentreptow.
Nach der Satzung über die Festsetzung von Schuleinzugsbereichen für allgemein bildende Schulen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ab dem Schuljahr 2013/2014 ist für die Grundschüler aus der Gemeinde Burow die Grundschule Burow die örtlich zuständige Schule.
Nach § 46 Abs. 3 des Schulgesetzes M-V kann der Träger der örtlich zuständigen Schule den Besuch einer anderen Schule gestatten, u.a. wenn besondere soziale Umstände vorliegen.
Die Bürgermeisterin hat gemäß § 39 (3) S. 4 KV M-V den Antrag von Frau Kathleen Thomas, auf Beschulung ihrer Tochter Ronja Thomas in die Grundschule Altentreptow zum Schuljahr 2020/2021 aufgrund äußerster Dringlichkeit beschlossen, da eine Einberufung einer Dringlichkeitssitzung der Gemeindevertretung kurzfristig nicht möglich war (Absage aller GV-Sitzungen bis Ende April aufgrund des Corona-Viruses).
Die Dringlichkeitsentscheidung ist durch die Gemeindevertretung zu genehmigen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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890,4 kB
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