Beschlussvorlage - 06/BV/031/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

 

Zum 01.01.2020 ist das Gesetz zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V) in Kraft getreten.

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erstellt in diesem Zusammenhang die Überleitungsvereinbarung für die Kita „Vier Jahreszeiten“ mit neuen Entgelten (Platzkosten).  Diese sind dann anschließend von beiden Vertragspartnern (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und der Gemeinde Grapzow) zu unterzeichnen.

Im Zuge dessen werden u. a. die Finanzflüsse geändert. Bestimmte Sonderförderungen werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr neben der Platzkostenfinanzierung geleistet. Aus diesem Grund sind kurzfristig ergänzende Vereinbarungen zwischen der Gemeinde Grapzow als Leistungserbringer und dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte abzuschließen (Vgl. § 35 Absatz 3 KiföG M-V in der ab 01.01.2020 geltenden Fassung).

 

Der Bürgermeister hat gemäß § 39 (3) S. 3 KV M-V die Kalkulation der Kosten für die Kindertagesstätte „Vier Jahreszeiten“ Grapzow zum 01.01.2020 aufgrund äußerster Dringlichkeit beschlossen, da eine Einberufung einer Dringlichkeitssitzung der Gemeindevertretung kurzfristig nicht möglich war (Absage aller GV-Sitzungen bis Ende April aufgrund des Corona-Viruses).

 

Die Dringlichkeitsentscheidung ist durch die Gemeindevertretung zu genehmigen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Grapzow genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters (Vorlagen-Nr.: 06/BM/017/2020) über die Kalkulation der Kosten für die Kindertagesstätte „Vier Jahreszeiten“ Grapzow zum 01.01.2020 (Überleitungsvereinbarung).

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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