Beschlussvorlage - 06/BV/033/2020
Grunddaten
- Betreff:
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Aufhebung der Vereinbarungen in Bezug auf die Übernahme der tatsächlichen Kosten für die Betreuung von Kindern in der Kindertagesstätte "Vier Jahreszeiten" Grapzow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Stefanie Küthe
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Grapzow
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Entscheidung
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04.06.2020
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Zwischen der Gemeinde Grapzow und den Gemeinden Grischow, Werder und Pripsleben wurden Vereinbarungen in Bezug auf die Übernahme der tatsächlichen Kosten für die Betreuung von Kindern aus Grischow, Werder und Pripsleben in der Kita „Vier Jahreszeiten“ Grapzow abgeschlossen.
Für die Betreuung von Kindern deren Wohnsitzgemeinde nicht Grapzow ist und keine Vereinbarung mit der Wohnsitzgemeinde abgeschlossen wurde,zahlen die Eltern den Zusatzbeitrag.
Zum 01.01.2020 ist das Gesetz zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V) in Kraft getreten.
Die Eltern zahlen seit dem 01.01.2020 keine Elternbeiträge für die Betreuung in der Kindertagesstätte.
Aufgrund der oben genannten Gesetzesänderung sollte die Gemeindevertretung die weitere Erhebung der Zusatzkosten überdenken und der Gesetzesänderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern anpassen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Grapzow beschließt die damals abgeschlossenen Vereinbarungen zwischen der Gemeinde Grapzow und den Gemeinden Grischow, Werder und Pripsleben in Bezug auf die Übernahme der tatsächlichen Kosten für die Betreuung von Kindern aus Grischow, Werder und Pripsleben in der Kita „Vier Jahreszeiten“ Grapzow rückwirkend ab dem 01.07.2020 zu kündigen.
Desweiteren beschließt die Gemeindevertetung Grapzow, die Betreuung von Kindern deren Wohnsitzgemeinde nicht Grapzow ist und keine Vereinbarung mit der Wohnsitzgemeinde abgeschlossen wurde, die Zahlung der Eltern ebenfalls zum 01.07.2020 einzustellen ist.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
