Beschlussvorlage - 06/BV/033/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

 

Zwischen der Gemeinde Grapzow und den Gemeinden Grischow, Werder und Pripsleben wurden Vereinbarungen in Bezug auf die Übernahme der tatsächlichen Kosten für die Betreuung von Kindern aus Grischow, Werder und Pripsleben in der Kita „Vier Jahreszeiten“ Grapzow abgeschlossen.

 

Für die Betreuung von Kindern deren Wohnsitzgemeinde nicht Grapzow ist und keine Vereinbarung mit der Wohnsitzgemeinde abgeschlossen wurde,zahlen die Eltern den Zusatzbeitrag.

 

Zum 01.01.2020 ist das Gesetz zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V) in Kraft getreten.

 

Die Eltern zahlen seit dem 01.01.2020 keine Elternbeiträge für die Betreuung in der Kindertagesstätte.

Aufgrund der oben genannten Gesetzesänderung sollte die Gemeindevertretung die weitere Erhebung der Zusatzkosten überdenken und der Gesetzesänderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern anpassen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Grapzow beschließt die damals abgeschlossenen Vereinbarungen zwischen der Gemeinde Grapzow und den Gemeinden Grischow, Werder und Pripsleben in Bezug auf die Übernahme der tatsächlichen Kosten für die Betreuung von Kindern aus Grischow, Werder und Pripsleben in der Kita „Vier Jahreszeiten“ Grapzow  rückwirkend ab dem 01.07.2020 zu kündigen.

Desweiteren beschließt die Gemeindevertetung Grapzow, die Betreuung von Kindern deren Wohnsitzgemeinde nicht Grapzow ist und keine Vereinbarung mit der Wohnsitzgemeinde abgeschlossen wurde, die Zahlung der Eltern ebenfalls zum 01.07.2020 einzustellen ist.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

Der bisher gezahlte Zusatzbeitrag entfällt dann ab dem 01.07.2020. (Betrag ist unterschiedlich je nach Betreuung – Krippe, Kindergarten und Hort).

 

 

 

 

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