Beschlussvorlage - 06/BV/043/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

 

Zum 01.01.2020 ist das Gesetz zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V) in Kraft getreten.

Demzufolge zahlen die Eltern ab dem 01.01.2020 keine Gebühren mehr für die Kitanutzung.

Verpflegungskosten und die Kosten für Mehrbedarf müssen auch weiterhin von den Eltern getragen werden.

Aus diesem Grund muss die alte bisherige Satzung für die Kita „Vier Jahreszeiten“ geändert und neu überarbeitet werden.

Es wurde eine Benutzungs- und Gebührenordnung erarbeitet.

 

Gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 11 KV M-V entscheidet die  Gemeindevertretung  über die Ermittlung und Festsetzung allgemeiner privatrechtlicher Entgelte sowie die einzuhaltende Ordnung bei der Benutzung der öffentlichen Einrichtung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Grapzow beschließt die Benutzungs- und Gebührenordnung für die Kita „Vier Jahreszeiten Grapzow rückwirkend zum 01.01.2020.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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