Beschlussvorlage - 06/BV/043/2020
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Kita "Vier Jahreszeiten" Grapzow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Stefanie Küthe
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Grapzow
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Entscheidung
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04.06.2020
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Zum 01.01.2020 ist das Gesetz zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V) in Kraft getreten.
Demzufolge zahlen die Eltern ab dem 01.01.2020 keine Gebühren mehr für die Kitanutzung.
Verpflegungskosten und die Kosten für Mehrbedarf müssen auch weiterhin von den Eltern getragen werden.
Aus diesem Grund muss die alte bisherige Satzung für die Kita „Vier Jahreszeiten“ geändert und neu überarbeitet werden.
Es wurde eine Benutzungs- und Gebührenordnung erarbeitet.
Gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 11 KV M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die Ermittlung und Festsetzung allgemeiner privatrechtlicher Entgelte sowie die einzuhaltende Ordnung bei der Benutzung der öffentlichen Einrichtung.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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25,2 kB
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