Mitteilungsvorlage - 24/MV/027/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

In den letzten Jahren wurde in den meisten Gemeinden in den kommunalen Gebäuden bisher nur vereinzelt die Überprüfung von ortsfesten Anlagen und ortsveränderlichen Geräte nach DGUV Vorschriften vorgenommen. Hauptsächlich wurden bisher Schulen und Kitas geprüft.

Nach  den gesetzlichen Vorschriften, DGUV Vorschrift 3, § 5, ist die Prüfung der Elektroanlage und der ortsveränderlichen Geräte verbindlich für alle Betriebe und alle öffentlichen Einrichtungen vorzunehmen.

 

Um diese Vorschrift einzuhalten, bereitet die Verwaltung - Fachgebiet Gebäudemanagement/Liegenschaften, in diesem Jahr für jede Gemeinde eine Vergabe voraussichtlich nach UVgO (der Schätzungswert des Auftragsvolumens muss erst ermittelt werden) über den Abschluss eines Vertrages zur Prüfung elektrischer Anlagen und ortsveränderliche Geräte nach DGUV 3 vor. Der Vertrag für die  Prüfung soll zum 1. Januar 2021 beginnen und eine Laufzeit von 4 Jahren betragen.

 

Die Fristen der Prüfungen sind durch die Unfallverhütungsvorschrift vorgegeben. Bei

E-Anlagen beträgt diese alle 4 Jahre und bei ortsveränderlichen Geräten alle 2 Jahre. Momentan wird geprüft, ob bzw. wann ein Gebäude zuletzt geprüft wurde und der nächste Prüftermin ist. Die Bürgermeister wurden gebeten, die elektronischen Anlagen und die ortsveränderlichen Geräte in den kommunalen Gebäuden zu erfassen. Anhand des Vertrages soll die regelmäßige Überprüfung gewährleistet und dadurch eine Prüffristüberschreitung vorgebeugt werden.

Reduzieren

Anlagen

Loading...