Beschlussvorlage - 24/BV/021/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage: Die Hauptsatzung des Amtes Treptower Tollensewinkel wurde einer rechtlichen und redaktionellen Prüfung unterzogen. Veränderungen sind rot  gekennzeichnet.

 

§ 1 der Hauptsatzung

 

Wortlaut wird auf Grund § 9 KV M-V aufgenommen.

 

§ 2 der Hauptsatzung

 

Konkretisierung des Wortlautes

 

§ 3 der Hauptsatzung

 

(2) Der Amtsausschuss kann weitere Ausschüsse bilden, die ihn unterstützen und beraten. Hier sollte der Unterschied zum beschließenden Ausschuss herausgestellt werden.

(3) Die Mitglieder und die sachkundigen Einwohner beratender Ausschüsse werden mittels Verhältniswahl aus den Reihen aller Ausschussmitglieder und Einwohner des Amtsbereiches bestimmt. Eine vorhergehende Begrenzung auf bestimmte Ausschussmitglieder entspricht nicht dem demokratischen Grundsatz.

 

§ 4 der Hauptsatzung

 

(2) 4. redaktionelle Erweiterung nach Wortlaut der Kommunalverfassung

     7. Der Amtsvorsteher ist Dienstvorgesetzter und trifft personalrechtliche     

         Entscheidungen für die Beschäftigten der Amtsschule (Hausmeister, 

         Schulsekretär/in). Bis zur Entgeltgruppe EG 8 nach TVöD handelt der

         Amtsvorsteher allein. Darüber hinaus bedarf es eines Beschlusses des

         Amtsausschusses.

(3)    Angleichung des Wortlautes an die der gemeindlichen Hauptsatzungen.

(4)    redaktionelle Änderung

 

 

 

 

§ 5 der Hauptsatzung

 

(1) Die Durchführung einer Einwohnerversammlung ist nicht praktikabel. Die Rechte und Pflichten der Einwohner des Amtes sind nachfolgend benannt.

 

§ 7 der Hauptsatzung

 

Die Höhe der Aufwandsentschädigung und Sitzungsgelder bleiben auch nach Inkrafttreten der Entschädigungsverordnung auf dem Stand der vorhergehenden Legislaturperiode.

 

(1) und (2) Aufnahme des Wortlautes auf Grundlage § 9 Absatz 2 Sätze 1 und 3 EntschVO M-V für eine präzise Handlungsrichtlinie.

 

§ 8 der Hauptsatzung

 

(1) Berichtigung

 

(5) Aufnahme auf der Grundlage § 3 Absatz 3 Dienstverordnung zur

     Kommunalverfassung M-V (KV-DVO )

 

Gemäß § 134 Abs. 2 KV M-V i. V. M. § 22 Abs. 3 KV M-V ist für die Änderung der Hauptsatzung des Amtes der Amtsausschuss zuständig.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag: Der Amtsausschuss beschließt die Hauptsatzung des Amtes Treptower Tollensewinkel in der beigefügten Form. 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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