Beschlussvorlage - 24/BV/026/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausschreibung über die Stromlieferverträge aller kommunaler Gebäude und der Straßenbeleuchtung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Enrico Hardtke
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Amtsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel
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Entscheidung
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09.06.2020
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Zum 31. Dezember 2020 laufen die bestehenden Stromlieferverträge für die Verbrauchsstellen der Gebäude (122), der Straßenbeleuchtung (87), der Wärmeversorgung (20) und der Gasversorgung (9) der Gemeinden des Amtes Treptower Tollensewinkel mit der E.ON Energie GmbH aus. Diese bisherigen Verträge regeln die Lieferung von elektrischer Energie für sämtliche kommunale Einrichtungen inklusive der Straßenbeleuchtung sowie teilweise für Wärme- und Gasversorgung. Die aktuellen Verträge wurden für die Dauer von einem Jahr ausgeschrieben, da die damaligen Verträge im Jahr 2019 von der E.ON Energie GmbH zum 31. Dezember 2019 gekündigt wurden. Um nun einen nahtlosen vertraglichen Übergang zu gewährleisten, ist zeitnah eine Ausschreibung der Stromlieferung zum 1. Januar 2021 durchzuführen.
Von Seitens der Verwaltung wird eine Vertragslaufzeit von drei Jahren vorgeschlagen, da die Energiepreise in der Entwicklung tendenziell steigend sind.
Vorliegende Grunddaten werden zur Ausschreibung als erste Maßstäbe herangezogen und beruhen auf den bereits eingegangenen Rechnungen aus dem Jahr 2019, wobei aktuell noch nicht für alle Daten vorliegen:
Art | Verbrauchsstellen | Verbrauch 2019 in kwh | Durchschnittlicher Verbrauch 2015-2019 |
Stromlieferung Gebäude | 122 | 540.594 | 598.348 |
Stromlieferung Straßenbeleuchtung | 87 | 514.382 | 602.447 |
Stromlieferung Wärme | 20 |
| 49.025 |
Gaslieferung | 9 | 140.908 | 175.967 |
Bei der durchzuführenden Ausschreibung ist zu beachten, dass der Angebotspreis sich für alle Anbieter aus dem Nettostrompreis, der Konzessionsabgabe und dem Netznutzungsentgelt zusammensetzt. Hinzu kommen die nicht ausschreibungsrelevanten Kosten wie EEG-Umlage, KWKG-Aufschlag, die Offshore-Umlage nach § 17 f EnWG, die Umlage nach § 18 AbLaV und die § 19 StromNEV-Umlage sowie die Umsatzsteuer.
Um den möglichst wirtschaftlichsten günstigen Preis zu erzielen, wird die Verwaltung beauftragt, mit dem wirtschaftlich günstigen Bieter einen Vertrag abzuschließen.
Die Verwaltung schlägt im Sinne von Klimaschutzaspekten die Ausschreibung von Ökostrom vor, wobei nach ersten Recherchen angenommen werden kann, dass reiner Ökostrom wahrscheinlich etwas teurer wird.
Da Ökostrom vergaberechtlich eine Ware darstellt, ist der Auftrag zur Stromlieferung ein öffentlicher Lieferauftrag im Sinne des § 103 Abs. 2 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
Diese Ausschreibung erfolgt auf dem Vergabeportal ELVIS.
Dieser Beschluss dient als Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung der Ausschreibung.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten, damit im Anschluss seitens der Amtsverwaltung das Verfahren durchgeführt werden kann.
Da die anberaumte Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Treptower Tollensewinkel coronabedingt entfallen ist, wurde mit Schreiben vom 18. März um Zustimmung zum Beschluss jeder Bürgermeisterin und jedes Bürgermeisters gebeten. Diese Zustimmung wurde von allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern erbracht. Da die Sitzung des Amtsausschusses am 09. Juni 2020 nachgeholt wird, bittet die Verwaltung aus formalen Gründen um eine zusätzliche Beschlussfassung der Vorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel beschließt, ein gemeinsames Vergabeverfahren zur Ausschreibung der Stromlieferverträge (Ökostrom) aller kommunalen Gebäude und Straßenbeleuchtung sowie vereinzelt Wärmestrom und Gaslieferung der Gemeinden des Amtes Treptower Tollensewinkel zum 1. Januar 2021 mit einer Laufzeit von 3 Jahren durchzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Stromliefervertrag (Ökostrom) mit dem wirtschaftlich günstigsten Bieter abzuschließen.
Der Beschluss zur Vergabeentscheidung ist in jeder Gemeindevertretung für seine zugehörigen kommunalen Gebäude und Straßenbeleuchtung zu fassen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
