Beschlussvorlage - 38/BV/030/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss Photovoltaikanlagen kommunale Gebäude
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Britta Freese
- Beteiligt:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Wildberg
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19.05.2020
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Wildberg beabsichtigt einen Beitrag zum Ausbau Erneuerbarer Energien zu leisten. Die Gewinnung von Solarstrom soll durch Photovoltaikanlagen auf dem Dach des Gemeindezentrums und der Turnhalle, auf dem Dach des 32-WE-Wohnblockes und auf dem Dach des 24-WE-Blockes erfolgen.
Die Bürgermeisterin der Gemeinde Wildberg hat Gespräche mit einer Firma hierzu aufgenommen.
Für die Entscheidung, ob dieses Projekt möglich ist, wurde bereits eine Anfrage zur Einspeisemöglichkeit an die e.dis gestellt. Hierzu hat die Bürgermeisterin die entsprechende Vollmacht erteilt.
Mit der Errichtung der Photovoltaikanlage wird ggfls. ein Pachtvertrag mit einer Fachfirma abgeschlossen. Aus diesem Grunde wird empfohlen, dass die Verwaltung im Auftrag der Gemeinde auch weitere Markerkundungen durchführt, um Vergleichswerte zu ermitteln.
Folgende weitere Verfahrensschritte sollten in der Entscheidungsfindung der Gemeinde mit einbezogen werden und folgende Fragestellungen erörtert werden:
- Erteilt die Gemeinde Wildberg die Zustimmung zur Abnahme von umliegenden Bäumen, um eine möglichst hohe Nutzung zu erzielen (diese Genehmigung wäre über den Landkreis MSE zu erteilen); eine Voranfrage wird über das FG Bau gestellt
- Baurechtliche Genehmigungen zur Errichtung der Photovoltaikanlage sind durch die Fachfirma einzuholen und der Gemeinde nachzuweisen
- Auch sollten folgende Modelle erörtert werden:
a) Kaufmodell (Einmalinvestition durch die Gemeinde)
b) Mietpreismodell (die Gemeinde stellt die Dachflächen einem Investor zur Verfügung und mietet die PV-Anlage)
- bei Kaufoption ist eine Ausschreibung erforderlich; entsprechende Angebote sind einzuholen
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen sollten hier erfolgen
Dieser Beschluss dient als Grundsatzbeschluss für das Projekt „Errichtung und Betreibung von Photovoltaikanlagen auf dem Dach des Gemeindezentrums und der Turnhalle, des Daches des 32-WE-Wohnblockes und des Daches des 24-WE-Blockes“.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Wildberg spricht sich grundsätzlich dafür aus, auf dem Dach des Gemeindezentrums und der Turnhalle, auf dem Dach des 32 WE-Wohnblockes und auf dem 24 WE-Wohnblock Photovoltaikanlagen durch eine Fachfirma installieren zu lassen und die Gewinnung von Solarstrom für diese Gebäude zu nutzen und somit einen Beitrag zum Ausbau der Erneuerbaren Energien zu leisten.
Die Gemeindevertretung Wildberg beauftragt die Verwaltung die entsprechenden fachlichen Prüfungen für derartiger Projekte einzuholen und entsprechende Beschlüsse hierzu vorzubereiten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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793,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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581,6 kB
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