Beschlussvorlage - 37/BV/046/2020
Grunddaten
- Betreff:
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Dringlichkeitsentscheidung der Bürgermeisterin nach § 38 Abs.4 KV: Vergabe nach VOB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Stefanie Bade
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Wolde
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Entscheidung
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18.05.2020
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Der Gemeinde Wolde stehen Fördermittel für die Sanierung des Dachgeschosses der Kindertagesstätte „Bambi“ zur Verfügung. Die Lose Elektro und HLS (Heizung-Lüftung-Sanitär) sind noch in der Auschreibungsphase. Die Umsetzung des Projektes soll bis Ende September 2020 erfolgen. Da dieser Zeitraum sehr begrenzt ist, wird es notwendig, durch die Bürgermeisterin Dringlichkeitsentscheidungen zu treffen, um die Fördermittel nicht zu gefährden und schnellst möglich beginnen zu können.
Laut Hauptsatzung § 5 obliegt der Gemeindevertretung ab 5.000 € die Entscheidung zur Vergabe von Aufträgen nach VOB.
Bei äußerster Dringlichkeit kann die Bürgermeisterin nach § 39 der KV M-V entscheiden. Die Dringlichkeitsentscheidung der Bürgermeisterin muss gemäß § 39 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern nachträglich durch die Gemeindevertreter genehmigt werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
