Beschlussvorlage - 01/BV/127/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Im letzten Jahr wurde die Urnenkammer auf dem städtischen Friedhof saniert. Nunmehr werden wiederholt Anträge von Bürgern auf einen Stellplatz in der Urnenkammer gestellt.

 

In der beschlossenen  Gebührensatzung für  die Friedhöfe der Stadt Altentreptow  vom 11.10.2016, § 5,  Pkt. 12 wurde eine Gebühr in Höhe von 582,00 EUR festgesetzt. Stellplätze wurden keine mehr vergeben, da die Urnenkammer voll belegt war. Nach der Sanierung stehen wieder Plätze zur Verfügung. Aus diesem Grunde wurde für die Stellplätze in der Urnenkammer die Kalkulation überarbeitet, um die Gebührenhöhe nach Beendigung der Sanierungsmaßnahmen zu ermitteln.

 

Die Kalkulation erfolgte nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Hierfür wurden im Rahmen der Kalkulation sämtliche Kosten auf ihre Betriebsbedingtheit, Angemessenheit und Regelmäßigkeit geprüft. Hierzu zählen insbesondere: Personalkosten, Sachkosten sowie Abschreibungen und kalkulatorische Zinskosten.

Gem. § 6 Abs. 2 b Satz 4 KAG M-V ist es zulässig, von der Verzinsung des Eigenkapitals  abzusehen. Eine Verzinsung des Eigenkapitals erfolgte nicht.

 

Insgesamt wurde eine Gebühr in Höhe von 630,50 EUR  für den Erwerb des Grabnutzungsrechtes inkl. Grabpflege (20 Jahre) ermittelt. Der Kalkulationsbericht ist als Anlage beigefügt. Um die Gebühr erheben zu können muss die Gebührensatzung für  die Friedhöfe der Stadt Altentreptow geändert werden.

 

Gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 6 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Stadtvertretung über die Änderungen von Satzungen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt die 1. Änderung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Altentreptow in der vorliegenden Fassung mit der zugrunde liegenden Kalkulation.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

5.5.3.00.43250000

 

Bezeichnung:

Grabnutzungsentgelte/Erträge

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

64.000 EUR

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

Je nach Nachfrage der Stellflächen erhöhen sich die geplanten Erträge.

 

 

 

 

 

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Anlagen

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