Beschlussvorlage - 01/BV/127/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Altentreptow einschließlich Kalkulation
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Anja Schmidt
- Beteiligt:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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13.05.2020
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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26.05.2020
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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16.06.2020
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Im letzten Jahr wurde die Urnenkammer auf dem städtischen Friedhof saniert. Nunmehr werden wiederholt Anträge von Bürgern auf einen Stellplatz in der Urnenkammer gestellt.
In der beschlossenen Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Altentreptow vom 11.10.2016, § 5, Pkt. 12 wurde eine Gebühr in Höhe von 582,00 EUR festgesetzt. Stellplätze wurden keine mehr vergeben, da die Urnenkammer voll belegt war. Nach der Sanierung stehen wieder Plätze zur Verfügung. Aus diesem Grunde wurde für die Stellplätze in der Urnenkammer die Kalkulation überarbeitet, um die Gebührenhöhe nach Beendigung der Sanierungsmaßnahmen zu ermitteln.
Die Kalkulation erfolgte nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Hierfür wurden im Rahmen der Kalkulation sämtliche Kosten auf ihre Betriebsbedingtheit, Angemessenheit und Regelmäßigkeit geprüft. Hierzu zählen insbesondere: Personalkosten, Sachkosten sowie Abschreibungen und kalkulatorische Zinskosten.
Gem. § 6 Abs. 2 b Satz 4 KAG M-V ist es zulässig, von der Verzinsung des Eigenkapitals abzusehen. Eine Verzinsung des Eigenkapitals erfolgte nicht.
Insgesamt wurde eine Gebühr in Höhe von 630,50 EUR für den Erwerb des Grabnutzungsrechtes inkl. Grabpflege (20 Jahre) ermittelt. Der Kalkulationsbericht ist als Anlage beigefügt. Um die Gebühr erheben zu können muss die Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Altentreptow geändert werden.
Gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 6 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Stadtvertretung über die Änderungen von Satzungen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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65,1 kB
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