Beschlussvorlage - 39/BV/027/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Spende für die Jugendarbeit in Groß Teetzleben
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Stefanie Küthe
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Groß Teetzleben
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Entscheidung
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27.05.2020
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Für die Jugendarbeit der Gemeinde Groß Teetzleben sind folgende Spenden eingegangen:
Herr Eckhard Heß100,00 €
Straße der Jugend 2
17091 Groß Teetzleben
Familie Egbert und Doris Witzke100,00 €
Dorfstraße 1
17091 Groß Teetzleben
Herrn Veit Schönegge 50,00 €
Kranichstr. 36
17034 Neubrandenburg
Frau Hergard Deutschmann 30,00 €
Dorfstraße 19
17091 Groß Teetzleben
Frau Anja Senechal 50,00 €
Dorfstraße 46
17089 Gnevkow
Gesamt: 330,00 €
Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 5 Abs. 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Teetzleben ist die Gemeindevertretung für die Annahme von Spenden in dieser Größenordnung zuständig
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Groß Teetzleben nimmt die Spenden von
Herrn Eckhard Heß 100,00 €
Familie Egbert und Doris Witzke100,00 €
Herrn Veit Schönegge 50,00 €
Frau Hergard Deutschmann 30,00 €
Frau Anja Senechal 50,00 €
in Höhe von insgesamt 330,00 € für die Jugendarbeit in Groß Teetzleben an.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
