Beschlussvorlage - 39/BV/027/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

 

Für die Jugendarbeit der Gemeinde Groß Teetzleben sind folgende Spenden eingegangen:

 

Herr Eckhard Heß100,00 €

Straße der Jugend 2

17091 Groß Teetzleben

 

Familie Egbert und Doris Witzke100,00 €

Dorfstraße 1

17091 Groß Teetzleben

 

Herrn Veit Schönegge   50,00 €

Kranichstr. 36

17034 Neubrandenburg

 

Frau Hergard Deutschmann  30,00 €

Dorfstraße 19

17091 Groß Teetzleben

 

Frau Anja Senechal  50,00 €

Dorfstraße 46

17089 Gnevkow

 

Gesamt: 330,00 €

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 5 Abs. 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Teetzleben ist die Gemeindevertretung für die Annahme von Spenden in dieser Größenordnung zuständig

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Groß Teetzleben nimmt die Spenden von

 

Herrn Eckhard Heß 100,00 €

Familie Egbert und Doris Witzke100,00 €

Herrn Veit Schönegge   50,00 €

Frau Hergard Deutschmann  30,00 €

Frau Anja Senechal  50,00 €

 

in Höhe von insgesamt 330,00 € für die Jugendarbeit in Groß Teetzleben an.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

 

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