Beschlussvorlage - 38/BV/025/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Gemeinde Wildberg für das Haushaltsjahr 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Furth
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Wildberg
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Entscheidung
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19.05.2020
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom
13. Juli 2011, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467), hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Mit der Haushaltssatzung werden
- im Ergebnisplan
der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.017.945 € der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.250.270 € das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf - 169.150 €
- im Finanzplan
a)der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen auf 986.925 € der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen (einschließlich der
Auszahlungen für die planmäßige Tilgung) auf 1.218.105 €
b)der Gesamtbetrag derEinzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 647.225 € der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 704.400 € der Saldo der Ein- u. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 57.175 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen wird festgesetzt auf 30.000 €
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gemäß § 53 (3) KV M-V
festgesetzt auf 600.000 €
Mit der Haushaltssatzung werden im Stellenplan 6.7038 VzÄ ausgewiesen.
Als Hebesätze werden beschlossen:Grundsteuer A320 v.H.
Grundsteuer B320 v.H. Gewerbesteuer 320 v.H.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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6,7 MB
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15,1 kB
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