Beschlussvorlage - 38/BV/025/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom

13. Juli 2011, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019             (GVOBl. M-V S. 467),  hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Mit der Haushaltssatzung werden

-          im Ergebnisplan

der Gesamtbetrag der Erträge auf                                 1.017.945 €              der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                                       1.250.270 €              das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf                                      - 169.150 €

-          im Finanzplan

a)der Gesamtbetrag der laufenden  Einzahlungen auf            986.925 €              der Gesamtbetrag der laufenden  Auszahlungen (einschließlich der

Auszahlungen für die planmäßige Tilgung) auf          1.218.105 €

      b)der Gesamtbetrag derEinzahlungen aus Investitionstätigkeit auf             647.225 €              der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                           704.400 €              der Saldo der Ein- u. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                           - 57.175 € festgesetzt.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen wird festgesetzt auf         30.000 €

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gemäß § 53 (3) KV M-V

festgesetzt auf  600.000 €

Mit der Haushaltssatzung werden im Stellenplan  6.7038  VzÄ ausgewiesen.

 

Als Hebesätze werden beschlossen:Grundsteuer A320 v.H.

Grundsteuer B320 v.H.                                                                                  Gewerbesteuer                                          320 v.H.

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Finanz. Auswirkung

 

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