Beschlussvorlage - 01/BV/110/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 32 der Stadt Altentreptow "Wohngebiet Teetzlebener Straße" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Kevin Holz
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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05.05.2020
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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26.05.2020
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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16.06.2020
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Der Gesetzgeber fordert die Gemeinden mit dem § 13a BauGB dazu auf, zunächst die bestehenden Innenentwicklungspotenziale zu überplanen, bevor für die Siedlungsentwicklung Außenbereichsflächen einbezogen werden.
Der in Anlage 1 dargestellte Planungsraum ist unmittelbar dem im Zusammenhang bebauten Stadtgebiet der Stadt Altentreptow zuzuordnen. Planungsziel ist die Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung von Flächen als Maßnahme der Innenentwicklung. Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens soll der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt werden.
Für den vorliegenden Fall darf das beschleunigte Verfahren angewendet werden, weil innerhalb des Geltungsbereiches eine Grundfläche von weniger als 20.000 m² festgesetzt wird.
Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 lit. b) BauGB genannten Schutzgüter, Schutzgebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung sowie Europäischer Vogelschutzgebiete sind durch die beabsichtigten Festsetzungen nicht zu befürchten.
Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Aus diesem Grund wird unter anderem keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Rechtliche Grundlage:
§ 2 Absatz 1 BauGB - Aufstellungsbeschluss
§ 2 Absatz 2 BauGB - Abstimmung mit Nachbargemeinden
§ 13a BauGB - Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich östlich der Teetzlebener Straße mit einer Größe von etwa 0,49 ha soll der Bebauungsplan Nr. 32 der Stadt Altentreptow „Wohngebiet Teetzlebener Straße“ gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Planungsziel ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 4/3 teilw., 126 teilw., 29/19 teilw. sowie eine Teilfläche des Flurstücks 28/12 der Flur 15 innerhalb der Gemarkung Altentreptow. Die Lage des Plangebietes ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt.
- Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Es ist eine vereinfachte Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB durchzuführen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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574 kB
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