Beschlussvorlage - 39/036/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Gemäß § 50 Abs. 2 Punkt 2 und 3 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 08. Juni 2004 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen; Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.

Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Er ist für die Haushaltsführung verbindlich (§46 (3) der KV).

Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes verringert sich um 11.600 € und das des Vermögenshaushaltes erhöht sich um 50.500 €.

Im Verwaltungshaushalt wurden die Einnahmen im Einzelplan (EZPL) 0 um 1.300 € erhöht und die Ausgaben um 800 € reduziert. Für den Bereich Brandschutz (EZPL 1) wurden die Ausgaben gekürzt um 5.500 €. Im EZPL 2 konnten die geplanten Ausgaben für die zu zahlenden Schulumlagen um 2.000 € reduziert werden. Die Einnahmen im EZPL 3 wurden um 600 € erhöht. Die Planansätze auf der Ausgabenseite im EZPL 4 wurden um 5.300 € insgesamt reduziert. Dafür mussten die Ausgaben im EZPL 5 um 2.300 € und im EZPL 6 um 300 € erhöht werden.  Im EZPL 7 konnten die Ausgaben um 9.000 € vermindert werden. Im EZPL 8 wurden die Einnahmen um 3.400 € und die Ausgaben um 4.600 € erhöht. Für den EZPL 9 stehen 16.900 € weniger Einnahmen und 3.800 € mehr Ausgaben im Planansatz.

Im Vermögenshaushalt wurden im EZPL 1 die Ausgaben um 15.300 € und im EZPL 5 um 800 € erhöht. Im EZPL 6 stehen auf der Einnahmeseite 25.000 € und auf der Ausgabenseite 24.300 € mehr als ursprünglich geplant. Der EZPL 8 weist 4.100 € mehr Einnahmen und 58.200 € mehr Ausgaben gegenüber dem Ursprungsplan aus. Im EZPL 9 wurden die Einnahmen um 21.400 € erhöht und die Ausgaben um 48.100 € reduziert.

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung werden

 

-          im Verwaltungshaushalt Einnahmen in Höhe von                             760.800 €                                                                           Ausgaben in Höhe von                            760.800 €

 

-          im Vermögenshaushalt Einnahmen in Höhe von                            382.700 €                                                                         Ausgaben in Höhe von                            382.700 €

 

-          der Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von                                76.000 €

 

festgesetzt.

 

Als Hebesätze werden beschlossen:                            Grundsteuer  A                     300 v.H.

                                                                                    Grundsteuer  B                     300 v.H.

                                                                                    Gewerbesteuer                     300 v.H.

 

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Anlagen

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