Beschlussvorlage - 39/036/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Groß Teetzleben für das Haushaltsjahr 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Furth
- Einreicher:
- Furth, Birgit
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss der Gemeinde Groß Teetzleben
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Groß Teetzleben
|
Entscheidung
|
|
|
|
04.11.2010
|
Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 50 Abs. 2 Punkt 2 und 3 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 08. Juni 2004 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen; Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Er ist für die Haushaltsführung verbindlich (§46 (3) der KV).
Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes verringert sich um 11.600 und das des Vermögenshaushaltes erhöht sich um 50.500 .
Im Verwaltungshaushalt wurden die Einnahmen im Einzelplan (EZPL) 0 um 1.300 erhöht und die Ausgaben um 800 reduziert. Für den Bereich Brandschutz (EZPL 1) wurden die Ausgaben gekürzt um 5.500 . Im EZPL 2 konnten die geplanten Ausgaben für die zu zahlenden Schulumlagen um 2.000 reduziert werden. Die Einnahmen im EZPL 3 wurden um 600 erhöht. Die Planansätze auf der Ausgabenseite im EZPL 4 wurden um 5.300 insgesamt reduziert. Dafür mussten die Ausgaben im EZPL 5 um 2.300 und im EZPL 6 um 300 erhöht werden. Im EZPL 7 konnten die Ausgaben um 9.000 vermindert werden. Im EZPL 8 wurden die Einnahmen um 3.400 und die Ausgaben um 4.600 erhöht. Für den EZPL 9 stehen 16.900 weniger Einnahmen und 3.800 mehr Ausgaben im Planansatz.
Im Vermögenshaushalt wurden im EZPL 1 die Ausgaben um 15.300 und im EZPL 5 um 800 erhöht. Im EZPL 6 stehen auf der Einnahmeseite 25.000 und auf der Ausgabenseite 24.300 mehr als ursprünglich geplant. Der EZPL 8 weist 4.100 mehr Einnahmen und 58.200 mehr Ausgaben gegenüber dem Ursprungsplan aus. Im EZPL 9 wurden die Einnahmen um 21.400 erhöht und die Ausgaben um 48.100 reduziert.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung werden
- im Verwaltungshaushalt Einnahmen in Höhe von 760.800 Ausgaben in Höhe von 760.800
- im Vermögenshaushalt Einnahmen in Höhe von 382.700 Ausgaben in Höhe von 382.700
- der Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 76.000
festgesetzt.
Als Hebesätze werden beschlossen: Grundsteuer A 300 v.H.
Grundsteuer B 300 v.H.
Gewerbesteuer 300 v.H.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
13,8 kB
|
