Beschlussvorlage - 01/BV/088/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

 

Mit Beschluss-Nr. 01/076/2010 vom 08.12.2010 hat die Stadtvertretung das Fördergebiet III

festgelegt. Grundlage war das KURZ-ISEK 2010/Stadtumbau in dem Südstadt-Stadtteilkonzept.

 

Standort 3 – Straße des 8. Mai 1 und 2 des Zielkonzeptes zur Nutzung der

Rückbaugrundstücke beschreibt die Nachnutzung als Anwohnerstellplätze.

 

Im Jahr 2020/2021 möchte die GWA GmbH die Gebäude Straße des 8. Mai 1 und 2 zurück-

bauen. Hierzu hat die GWA GmbH einen Antrag auf Einsatz von Zuwendungen (Zuschuss)

zur Wohnungsmarktstabilisierung durch Rückbau von Wohnungen in räumlich festgelegten

Fördergebieten in Höhe von 39.562,00 Euro beantragt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung bestätigt den Förderantrag der GWA GmbH zum Rückbau und den damit verbundenen Abbruch der Straße des 8. Mai 1 und 2. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

 

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