Beschlussvorlage - 01/BV/102/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer Vereinbarung mit einem Stadtvertreter gemäß § 38 Abs. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Anja Schmidt
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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26.05.2020
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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16.06.2020
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Der Stadtvertreter Herr Mirko Renger, als Inhaber des Steinmetzbetriebes Renger, hat im Rahmen eines Interessenbeurkundungsverfahrens den Zuschlag erteilt bekommen, die Gestaltung für die Urnengemeinschaftsgräber UG 9, UG 10 und UG 11 auf dem Altentreptower Friedhof vorzunehmen.
Dementsprechend wurde mit Herrn Renger eine Vereinbarung geschlossen.
Gemäß § 38 Abs. 6 KV M-V bedürfen Vereinbarungen mit Stadtvertretern einer Genehmigung durch die Stadtvertretung.
Dieser Sachverhalt wurde bereits durch die Stadtvertretung unter der Vorlage-Nr.: 01/BV/097/2020 im öffentlichen Teil der Stadtvertretersitzung beschlossen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
