Beschlussvorlage - 01/BV/103/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Mit Schreiben vom 25.03.2020 hat die Stadtvertreterin Frau Silva Keitsch  nachfolgenden Antrag  sowie mit Schreiben vom 26.03.2020  einen Ergänzungsantrag eingereicht:

 

„Heute hat das Innenministerium die Möglichkeit zur Beschlussfassung im Umlaufverfahren genehmigt. Dazu braucht es einen Grundsatzbeschluss der Stadtvertretung, um weitere Beschlüsse in dieser Form zu fassen.

 

Die aktuell geltenden Bestimmungen zur Organisation der verschiedenen Lebensbereiche und deren Umsetzung kann bei den Unternehmern zur existenziellen Bedrohungen führen.

 

Für unsere Gewerbetreibenden stehen Gewerbsteuervorauszahlungen an, laufende Kosten bestehen weiter, jedoch die Umsätze und Einnahmen brechen teilweise oder ganz weg.

 

In Ausnahmesituationen wie dieser, die wir gerade erleben, gilt es zusammenzuhalten und geschlossen für unsere Stadt zu stehen.

 

Daher beantrage ich:

 

  1. Der für die Beschlussfassung im Umlaufverfahren notwendige Grundsatzbeschluss ist schnellstmöglich herzustellen. Die Umsetzung soll dann nach den vom Städte- und Gemeindetag MV herausgegebenen Handlungshinweisen erfolgen.

 

  1. Die Gewerbesteuervorauszahlung ist bis zum 31.Dezember 2020 auf Antrag  und für die von der Corona-Krise wirtschaftlich geschädigte Personen zu stunden.

 

  1. Da die Feier zum 775. Stadtjubiläum abgesagt wurde, soll geprüft werden, welche Möglichkeiten bestehen, die Spenden, die zu diesem Anlass eingegangen sind bzw. eingehen, anderweitig einzusetzen. Besteht die Möglichkeit, dann wird beantragt, die Spenden für einen Unterstützungsfond zu nutzen, der helfen kann, die Folgen der Coronakrise abzumildern.

 

Gemäß § 29  Abs. 1 Satz 3 Kommunalverfassung M-V  hat  jeder Stadtvertreter die Möglichkeit  die Aufnahme eine Angelegenheit auf die Tagesordnung zu beantragen. Der Antrag wurde form- und fristgemäß eingereicht.

Die Stadtvertretung entscheidet, ob dem Antrag stattgegeben, nicht stattgegeben bzw. in geänderter Form stattgegeben wird  bzw. ob eine Verweisung in die Fachausschüsse erfolgen soll.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt:

 

  1. Der für die Beschlussfassung im Umlaufverfahren notwendige Grundsatzbeschluss ist schnellstmöglich herzustellen. Die Umsetzung soll dann nach den vom Städte- und Gemeindetag MV herausgegebenen Handlungshinweisen erfolgen.

 

  1. Die Gewerbesteuervorauszahlung ist bis zum 31.Dezember 2020  auf Antrag und für die von der Corona-Krise wirtschaftlich geschädigten Personen zu stunden.

 

  1. Da die Feier zum 775. Stadtjubiläum abgesagt wurde, soll geprüft werden, welche Möglichkeiten bestehen, die Spenden, die zu diesem Anlass eingegangen sind bzw. eingehen, anderweitig einzusetzen. Besteht die Möglichkeit, dann wird beantragt, die Spenden für einen Unterstützungsfond zu nutzen, der helfen kann, die Folgen der Coronakrise abzumildern.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

Steuerstundung bedeutet Mindererträge bei den geplanten Erträgen aus Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2020 und somit eine Erhöhung des Fehlbetrages im Ergebnishaushalt 2020.

 

 

 

 

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Anlagen

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