Beschlussvorlage - 01/BV/118/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Die Stadtvertreterin Frau Silva Keitsch reichte am 21.04.2020 nachfolgenden Antrag ein:

 

„In den nächsten Tagen wird der Schulunterricht in Mecklenburg-Vorpommern wieder aufgenommen. Hierfür sind im Interesse der Sicherheit aller Beteiligten die von der Landesregierung vorgegebenen Richtlinien zu beachten. Wie bereits in den vergangenen Wochen wird ein großer Teil des Unterrichts zu Hause stattfinden. In den letzten Tagen wurde bekannt, dass nicht alle Schüler im Besitz der dafür notwendigen Technik sind. Die Stadt Altentreptow ist Schulträger, daher sollte uns die bestmögliche Teilhabe der Schüler am Unterricht wichtig sein. Gerade in der momentanen Ausnahmesituation sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, bestmögliche Unterrichtsvoraussetzungen und Chancengleichheit für alle Schüler zu schaffen. Die Anschaffung der benötigten Technik stellt gleichzeitig eine Investition in die Zukunft sicher.“

 

Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 Kommunalverfassung MN-V hat jeder Stadtvertreter die Möglichkeit die Aufnahme einer Angelegenheit auf die Tagesordnung zu beantragen. Der Antrag wurde form- und fristgerecht eingereicht. Die Stadtvertretung entscheidet, ob dem Antrag stattgegeben, nicht stattgegeben bzw. in geänderter Form stattgegeben oder eine Verweisung in die Fachausschüsse erfolgen soll.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt, die fehlende, notwendige Technik zur Durchführung des Unterrichts in Abstimmung mit der Schulleitung anzuschaffen. Für das 775 jährige Stadtjubiläum und die Feierlichkeiten dazu wurden in den Haushalt 2020 100.000 EUR eingestellt. Die Feierlichkeiten wurden abgesagt, somit kann das Geld als Finanzierungsquelle dienen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

Für die im Haushaltsplan 2020 geplanten Aufwendungen in Höhe von 100.000 EUR hat die uRAB mit der Genehmigung zur Haushaltssatzung 2020 eine haushaltwirtschaftliche Sperre in Höhe von 80.000 EUR angeordnet. Die Sperrverfügung wurde vom Bürgermeister bereits erlassen.

 

 

 

 

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Anlagen

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