Beschlussvorlage - 01/BV/114/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

 

Aufgrund der  im letzten Jahr durchgeführten umfangreichen Sanierungsmaßnahmen an der Urnenkammer war eine Überarbeitung der Satzung erforderlich. Insbesondere mussten die Gestaltungsmöglichkeiten in Bezug auf die Urnenkammer ergänzt werden.

 

Der Inhalt der Satzung wurde an die geltende Rechtslage angepasst.

 

Bei der Überarbeitung der Friedhofssatzung wurde die Verwaltung auch durch  die fachliche Kompetenz der ortsansässigen Bestattungs- und Steinmetzunternehmen unterstützt.

 

Die Änderungen und Ergänzungen sind in der beigefügten Friedhofssatzung rot gekennzeichnet.

 

In diesem Zusammenhang ist auch die überarbeitetet Gebührensatzung auf der Basis einer überarbeiteten Kalkulation  Beratungsgegenstand in einer gesonderten Vorlage.

 

Die Friedhofssatzung ist dem Landrat des Landkreises MSE als untere Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.  Gemäß § 22 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Stadtvertretung über den erlass, die Änderungen  oder Aufhebung  von Satzungen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Satzung für die Friedhöfe der Stadt Altentreptow entsprechend der in der Anlage zur Vorlage beigefügten Fassung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

Der Stadt Altentreptow entstehen in diesem Zusammenhang keine Kosten.

 

 

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Anlagen

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