Beschlussvorlage - 01/BV/107/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Die Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek Altentreptow, die durch die Stadtvertretung am 4. Februar 2020 beschlossen wurde, wurde gemäß § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) beim Landrat des LK MSE als  untere Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt.

 

Im Ergebnis stellte die uRAB fest:

 

§ 1 Absatz 2 der Satzung definiert den Gebührenbegriff. Da es sich im vorliegenden Fall um Benutzungsgebühren handelt, sollte ausschließlich diese gesetzliche Definition aus § 4 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) angeführt werden.

 

Gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 KAG M-V muss die Satzung den Kreis der Abgabenschuldner, den die Abgabe begründenden Tatbestand, den Maßstab und den Satz der Abgabe sowie den Zeitpunkt ihrer Entstehung und ihrer Fälligkeit angeben.

 

§ 1 Absatz 3 und 4 der Satzung macht  lediglich Angaben zum Kreis der Abgabenschuldner, den Zeitpunkt der Entstehung und der Fälligkeit der Abgabenschuld. In der Anlage zur Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek Altentreptow werden dazu konkretere Angaben gemacht. Diese Ausführungen sind aufgrund der Klarheit und Übersichtlichkeit  in § 1 der Satzung zu regeln.

 

Außerdem wird unter Nummer 1. der Anlage der den Abgabe begründenden Tatbestand festgelegt. Als Bestandteil des Mindestinhalts einer Satzung ist dieser ebenfalls direkt in der Satzung zu regeln. Somit liegt hier eine Rechtsverletzung vor.

 

Die in der Präambel zitierte Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wurde zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467) geändert. Des Weiteren wurde das Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Juni 2019 (GVOBl. M-V S. 190).

 

Die Anlage sollte sich auf den korrekten Namen der Satzung (Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek Altentreptow) beziehen.

 

Aus diesem Grunde ist  die Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek Altentreptow zu überarbeiten und durch die Stadtvertretung neu zu beschließen.

 

Die Änderungen wurden mit  der uRAB im Vorab abgestimmt und eingearbeitet (rot gekennzeichnet). Auf die Benutzungsgebühren haben die Änderungen keine Auswirkungen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek Altentreptow.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

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Anlagen

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