Beschlussvorlage - 01/BV/102/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Der Stadtvertreter Herr Mirko Renger, als Inhaber des Steinmetzbetriebes Renger, hat im Rahmen eines Interessenbeurkundungsverfahrens den Zuschlag erteilt bekommen, die Gestaltung für die Urnengemeinschaftsgräber UG 9, UG 10 und UG 11 auf dem Altentreptower Friedhof vorzunehmen.

 

Dementsprechend wurde mit Herrn Renger eine Vereinbarung geschlossen.

Gemäß § 38 Abs. 6 KV M-V bedürfen Vereinbarungen mit Stadtvertretern einer Genehmigung durch die Stadtvertretung.

 

Dieser Sachverhalt wurde bereits durch die Stadtvertretung unter der Vorlage-Nr.: 01/BV/097/2020 im öffentlichen Teil der Stadtvertretersitzung beschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung genehmigt gemäß § 38 Abs. 6 KV M-V die Vereinbarung zwischen der Stadt Altentreptow und dem Steinmetzbetrieb Renger, Inhaber Mirko Renger, in Bezug auf das Aufstellen einer Stele auf dem Altentreptower Friedhof.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

Die Stele wird durch den Steinmetzbetrieb Renger aufgestellt. Der Stadt Altentreptow entstehen in diesem Zusammenhang keine Kosten.

 

 

 

 

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