Beschlussvorlage - 01/073/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Im Jahre 2010/2011 erfolgt der Ausbau der Fichtestraße, der E.- M.- Arndt- Straße und  der       I. Bauabschnitts der Jahnstraße.           

Da die Jahnstraße nicht in voller Länge und Ausdehnung ausgebaut wird, muss ein

Abschnittsbildungsbeschluss gefasst werden.

Der I. Bauabschnitt beginnt im Einmündungsbereich der Jahnstraße / Rudolf- Breitscheid- 

Straße und endet an der Kreuzung Jahnstraße / Fichtestraße.

Ein Kostenspaltungsbeschluss ist nicht erforderlich, da von den Ausbaumaßnahmen alle in                         

der städtischen Baulast befindlichen Teileinrichtungen erfasst wurden.

Die Abrechenbarkeit der städtischen Baumaßnahme setzt jedoch einen

Abschnittsbildungsbeschluss voraus.

Im Ergebnis des zu fassenden Abschnittsbildungsbeschlusses können die Kosten für den

Ausbau des Straßenabschnittes und seinen Nebenanlagen (vgl. hierzu auch § 4 Abs. 2 der

Straßenausbaubeitragssatzung vom 29.01.2001) auf die Grundstücke umgelegt werden, die

in dem gebildeten Abschnitt liegen. Nur die Fichtestraße und die E.- M.- Arndt- Straße

werden  in ihrer vollen Länge ausgebaut.

Der Umstand, dass die drei Bauabschnitte in einer Baumaßnahme durchgeführt werden

rechtfertigt keine Zusammenfassung bei der Abrechnung. 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertreter beschließen, die  realisierte Ausbaumaßnahme an der Jahnstraße mit

seinen Nebeneinrichtungen auf dem Wege der Abschnittsbildung abzurechnen.

Davon erfasst wird der Bau de r Straße, des Gehweges und der Straßenbeleuchtung

zwischen dem Einmündungsbereich der Jahnstraße in die Rudolf-Breitscheid-Straße und    

der Kreuzung Jahnstraße/Fichtestraße. 

 

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Anlagen

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