Beschlussvorlage - 32/BV/019/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom

13. Juli 2011, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019             (GVOBl. M-V S. 467),  hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Haushaltsplan als Bestandteil der Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Mit der Haushaltssatzung werden

-          im Ergebnisplan

der Gesamtbetrag der Erträge auf                368.670 €der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                                              480.315 €              das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf                                               -89.605 €

-          im Finanzplan

a)der Gesamtbetrag der laufenden  Einzahlungen auf                366.880 €              der Gesamtbetrag der laufenden  Auszahlungen (einschließlich der

Auszahlungen für die planmäßige Tilgung) auf                456.955 €

      b)der Gesamtbetrag derEinzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                204.240 €              der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                              192.000 €              der Saldo der Ein- u. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                           12.240 € festgesetzt.

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen

wird gemäß § 52 (2) KV-MV festgesetzt auf               0 €             

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gemäß § 53 (3) KV M-V

festgesetzt auf    109.825 €

 

Mit der Haushaltssatzung werden im Stellenplan 1,000 VzÄ ausgewiesen.

 

 

Als Hebesätze werden beschlossen:Grundsteuer A     310 v.H.

Grundsteuer B     350 v.H.                                                                                    Gewerbesteuer                                               320 v.H.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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