Beschlussvorlage - 32/BV/019/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Gemeinde Kriesow für das Haushaltsjahr 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jeanine Dokter-Range
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Kriesow
|
Entscheidung
|
|
|
23.04.2020
|
Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom
13. Juli 2011, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467), hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan als Bestandteil der Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Mit der Haushaltssatzung werden
- im Ergebnisplan
der Gesamtbetrag der Erträge auf 368.670 €der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 480.315 € das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf -89.605 €
- im Finanzplan
a)der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen auf 366.880 € der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen (einschließlich der
Auszahlungen für die planmäßige Tilgung) auf 456.955 €
b)der Gesamtbetrag derEinzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 204.240 € der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 192.000 € der Saldo der Ein- u. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 12.240 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
wird gemäß § 52 (2) KV-MV festgesetzt auf 0 €
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gemäß § 53 (3) KV M-V
festgesetzt auf 109.825 €
Mit der Haushaltssatzung werden im Stellenplan 1,000 VzÄ ausgewiesen.
Als Hebesätze werden beschlossen:Grundsteuer A 310 v.H.
Grundsteuer B 350 v.H. Gewerbesteuer 320 v.H.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
82,6 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
79,9 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
10,9 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
518 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
130 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
18,3 kB
|
