Beschlussvorlage - 02/BV/021/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Kalkulation der Kosten für die Kindertagesstätte "Landmäuse" Siedenbollentin ab 01.01.2020
Beschluss im schriftlichen Umlaufverfahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Stefanie Küthe
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Siedenbollentin
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Entscheidung
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20.04.2020
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage: Beschluss im schriftlichen Umlaufverfahren
Zum 01.01.2020 ist das Gesetz zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V) in Kraft getreten.
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erstellt in diesem Zusammenhang die Überleitungsvereinbarung für die Kita „Landmäuse“ Siedenbollentin mit neuen Entgelten (Platzkosten). Diese sind dann anschließend von beiden Vertragspartnern (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und der Gemeinde Siedenbollentin zu unterzeichnen.
Im Zuge dessen werden u. a. die Finanzflüsse geändert. Bestimmte Sonderförderungen werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr neben der Platzkostenfinanzierung geleistet. Aus diesem Grund sind kurzfristig ergänzende Vereinbarungen zwischen der Gemeinde Siedenbollentin als Leistungserbringer und dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte abzuschließen (Vgl. § 35 Absatz 3 KiföG M-V in der ab 01.01.2020 geltenden Fassung).
Für die Kita „Landmäuse“ Siedenbollentin wurden in der Überleitungs-Kalkulation folgende Änderungen vorgenommen:
• VbE Kiga alt (1:18)
• VbE Kiga neu (1:15) ergibt sich aus: VbE Kiga alt /15*18
• N.N. FKR (Fachkraft-Kind- Relation) ergibt sich aus: VbE Kiga neu - VbE Kiga alt
• N.N. mpA (mittelbare pädagogische Arbeit 2,5 auf 5,00 je Woche)
Vergleich der Platzkosten:
| Platzkosten bis 31.12.2019 | Sonderzahlungen für oben genannte Änderungen * | Platzkosten ab 01.01.2020 |
a) Krippenplatz ganztags | 1.076,66 € | 8,89 € | 1.085,55 € |
b) Krippenplatz Teilzeit | 646,00 € | 5,33 € | 651,33 € |
c) Krippenplatz halbtags | 430,67 € | 3,55 € | 434,22 € |
d) Kindergartenplatz ganztags | 544,81 € | 109,89 € | 654,70 € |
e) Kindergartenplatz Teilzeit | 326,89 € | 65,93 € | 392,82 € |
f) Kindergartenplatz halbtags | 217,92 € | 43,96 € | 261,88 € |
g) Hortplatz 6 Stunden | - | - | - |
h) Hortplatz 3 Stunden | - | - | - |
* Die Sonderzahlungen wurden bis zum 31.12.2019 zwei Mal im Jahr an den Träger gezahlt (vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte). Diese zusätzlichen Sonderzahlungen werden ab dem 01.01.2020 nicht mehr extra vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gezahlt, sondern durch die Überleitungsvereinbarung direkt in die Platzkosten mit eingerechnet. Daher erhöhen sich die Platzkosten ab dem 01.01.2020. Die alt verhandelten Platzkosten mit dem Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte sind die Grundlage für die Überleitungsvereinbarung.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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737,4 kB
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