Beschlussvorlage - 02/BV/021/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage: Beschluss im schriftlichen Umlaufverfahren

 

Zum 01.01.2020 ist das Gesetz zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V) in Kraft getreten.

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erstellt in diesem Zusammenhang die Überleitungsvereinbarung für die Kita „Landmäuse“ Siedenbollentin mit neuen Entgelten (Platzkosten).  Diese sind dann anschließend von beiden Vertragspartnern (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und der Gemeinde Siedenbollentin zu unterzeichnen.

Im Zuge dessen werden u. a. die Finanzflüsse geändert. Bestimmte Sonderförderungen werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr neben der Platzkostenfinanzierung geleistet. Aus diesem Grund sind kurzfristig ergänzende Vereinbarungen zwischen der Gemeinde Siedenbollentin als Leistungserbringer und dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte abzuschließen (Vgl. § 35 Absatz 3 KiföG M-V in der ab 01.01.2020 geltenden Fassung).

 

Für die Kita „Landmäuse“ Siedenbollentin wurden in der Überleitungs-Kalkulation folgende Änderungen vorgenommen:

 

           VbE Kiga alt (1:18)

 

           VbE Kiga neu (1:15) ergibt sich aus: VbE Kiga alt /15*18

 

           N.N. FKR (Fachkraft-Kind- Relation) ergibt sich aus: VbE Kiga neu - VbE Kiga alt

 

           N.N. mpA (mittelbare pädagogische Arbeit 2,5 auf 5,00 je Woche)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vergleich der Platzkosten:

 

 

Platzkosten bis 31.12.2019

Sonderzahlungen für oben genannte Änderungen *

Platzkosten ab 01.01.2020

a)      Krippenplatz ganztags

1.076,66 €

8,89 €

1.085,55 €

b)      Krippenplatz Teilzeit

646,00 €

5,33 €

651,33 €

c)      Krippenplatz halbtags

430,67 €

3,55 €

434,22 €

d)     Kindergartenplatz ganztags

544,81 €

109,89 €

654,70 €

e)      Kindergartenplatz Teilzeit

326,89 €

65,93 €

392,82 €

f)       Kindergartenplatz halbtags

217,92 €

43,96 €

261,88 €

g)      Hortplatz 6 Stunden

                  -

                                           -

                   -

h)      Hortplatz 3 Stunden

                  -

                                           -

                   -

 

* Die Sonderzahlungen wurden bis zum 31.12.2019 zwei Mal im Jahr an den Träger gezahlt                (vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte). Diese zusätzlichen Sonderzahlungen werden ab dem 01.01.2020 nicht mehr extra vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gezahlt, sondern durch die Überleitungsvereinbarung direkt in die Platzkosten mit eingerechnet. Daher erhöhen sich die Platzkosten ab dem 01.01.2020. Die alt verhandelten Platzkosten mit dem Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte sind die Grundlage für die Überleitungsvereinbarung.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Siedenbollentin beschließt die als Anlage beigefügte Kalkulation für die Kindertagesstätte „Landmäuse“ Siedenbollentin.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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