Beschlussvorlage - 14/BV/015/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss: Durchführung von Sitzungen der beratenden, beschließenden Ausschüsse und der Gemeindevertretung im schriftlichen Umlaufverfahren gem. der Entscheidung des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg- Vorpommern vom 24.03.2020(AZ: II 300- 172- 444.0- 2012/ 014- 011)
Beschluss im schriftlichen Umlaufverfahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Enrico Hardtke
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gnevkow
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Entscheidung
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20.04.2020
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage: Beschluss im schriftlichen Umlaufverfahren
Mit Datum vom 24.03.2020 hat das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg- Vorpommern folgende Entscheidung getroffen:
1. Auf der Grundlage von § 1 Absatz 3 Satz 1 und § 2 Absatz 2 des Kommunalen
Standarderprobungsgesetzes (KommStEG M-V) befreie ich die Gemeinden und Ämter, für die der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern e. V. mit den o. a.Schreiben stellvertretend einen entsprechenden Antrag gestellt hat, von dem Sitzungszwang für Beschlussfassungen gemäß §§ 29, 30, 31, 35, 36, 135 und 136 der Kommunalverfassung insoweit, als eine Beschlussfassung der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse bzw. des Amtsausschusses und seiner Ausschüsse auch im schriftlichen Umlaufverfahren erfolgen kann. Voraussetzung für eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren ist es, dass ihr nicht ein Viertel aller Mitglieder der Gemeindevertretung oder des Ausschusses bzw. Amtsausschusses widerspricht.
2. Die Befreiung nach 1. gilt befristet bis zum Außerkrafttreten des § 6 Absatz 1
SARSCoV-2-Bekämpfungsverordnung.
Um eine Ausbreitung von SARS- CoV- 2 zu vermeiden, sollte die Gemeindevertretung der Haupt- und Finanzausschuss, der Bauausschuss und der Kultur- und Sozialausschuss der Gemeindevertretung von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
Verfahrenshinweis
Zu den Sitzungen mit Beschlussfassungen im schriftlichen Umlaufverfahren wird es reguläre Einladungen mit einer Tagesordnung und den entsprechenden Beschlussvorlagen geben. An jeder Beschlussvorlage ist ein Abstimmungsblatt angefügt. Dieses ist dann in schriftlicher Form per Post (Stadt Altentreptow/ Sitzungsdienst, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow) Rathausbriefkasten bzw. per Mail (sitzung@altentreptow.de, Betreff: Gnevkow) so an die Verwaltung zu senden, dass der Eingang am Tag der Sitzung bis 16:00 Uhr sichergestellt ist. Am Folgetag wird durch die Verwaltung für jede Beschlussvorlage das Abstimmungsergebnis festgehalten. Eine entsprechende Niederschrift wird gefertigt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Gnevkow beschließt auf der Grundlage der Entscheidung des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg- Vorpommern vom 24.03.2020 (AZ: II 300- 172- 444.0- 2012/ 014- 011) von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Beschlussfassungen der nächsten Sitzungen im schriftlichen Umlaufverfahren durchzuführen und auf Präsenzsitzungen zu verzichten.
Das gilt ebenfalls für die Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses, des Bauausschusses sowie des Kultur- und Sozialausschusses.
Der in der Sach- und Rechtslage gegebene Verfahrenshinweis ist anzuwenden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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138,2 kB
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