Beschlussvorlage - 24/BV/031/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:  Beschluss im schriftlichen Umlaufverfahren

 

Mit Datum vom 24.03.2020 hat das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg- Vorpommern folgende Entscheidung getroffen:

 

1. Auf der Grundlage von § 1 Absatz 3 Satz 1 und § 2 Absatz 2 des Kommunalen

Standarderprobungsgesetzes (KommStEG M-V) befreie ich die Gemeinden und Ämter, für die der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern e. V. mit den o. a. Schreiben stellvertretend einen entsprechenden Antrag gestellt hat, von dem Sitzungszwang für Beschlussfassungen gemäß §§ 29, 30, 31, 35, 36, 135 und 136 der Kommunalverfassung insoweit, als eine Beschlussfassung der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse bzw. des Amtsausschusses und seiner Ausschüsse auch im schriftlichen Umlaufverfahren erfolgen kann. Voraussetzung für eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren ist es, dass ihr nicht ein Viertel aller Mitglieder der Gemeindevertretung oder des Ausschusses bzw. Amtsausschusses widerspricht.

2. Die Befreiung nach 1. gilt befristet bis zum Außerkrafttreten des § 6 Absatz 1

SARSCoV-2-Bekämpfungsverordnung.

 

Um eine Ausbreitung von SARS- CoV- 2 zu vermeiden, sollte der Amtsausschuss und die Ausschüsse des Amtsausschusses von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.

 

Verfahrenshinweis:

 

Zu den Sitzungen mit Beschlussfassungen im Umlaufverfahren wird es reguläre Einladungen mit einer Tagesordnung und den entsprechenden Beschlussvorlagen geben.

An jeder Beschlussvorlage ist ein Abstimmungsblatt angefügt. Dieses ist dann in schriftlicher Form per Post (Stadt Altentreptow/ Sitzungsdienst, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow), Rathausbriefkasten bzw. per Mail (sitzung@altentreptow.de, Betreff: Amt) so an die Verwaltung zu senden, dass der Eingang am Tag der Sitzung bis 16:00 Uhr sichergestellt ist.Am Folgetag wird durch die Verwaltung für jede Beschlussvorlage das Abstimmungsergebnis festgehalten. Eine entsprechende Niederschrift wird gefertigt.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Amtsausschuss beschließt auf der Grundlage der Entscheidung des

Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg- Vorpommern vom 24.03.2020

(AZ: II 300- 172- 444.0- 2012/ 014- 011) von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Beschlussfassungen der nächsten Sitzungen im schriftlichen Umlaufverfahren durchzuführen und auf Präsenzsitzungen zu verzichten.

Das gilt ebenfalls für die Beschlüsse des Hauptausschusses und für die Empfehlungen der beratenden Ausschüsse.

Der in der Sach- und Rechtslage gegebene Verfahrenshinweis ist anzuwenden.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

Ob es finanzielle Auswirkungen gibt und wenn ja in welcher Höhe, kann noch nicht

eingeschätzt werden.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...