Beschlussvorlage - 01/BV/101/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage: Beschluss im schriftlichen Umlaufverfahren

 

Mit Datum vom 24.03.2020 hat das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg- Vorpommern folgende Entscheidung getroffen:

1. Auf der Grundlage von § 1 Absatz 3 Satz 1 und § 2 Absatz 2 des Kommunalen Standarderprobungsgesetzes (KommStEG M-V) befreie ich die Gemeinden und Ämter,

für die der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern e. V. mit den o. a.

Schreiben stellvertretend einen entsprechenden Antrag gestellt hat, von dem Sitzungszwang

für Beschlussfassungen gemäß §§ 29, 30, 31, 35, 36, 135 und 136 der

Kommunalverfassung insoweit, als eine Beschlussfassung der Gemeindevertretung

und ihrer Ausschüsse bzw. des Amtsausschusses und seiner Ausschüsse auch im

schriftlichen Umlaufverfahren erfolgen kann. Voraussetzung für eine Beschlussfassung

im Umlaufverfahren ist es, dass ihr nicht ein Viertel aller Mitglieder der Gemeindevertretung

oder des Ausschusses bzw. Amtsausschusses widerspricht.

2. Die Befreiung nach 1. gilt befristet bis zum Außerkrafttreten des § 6 Absatz 1      SARSCoV-2-Bekämpfungsverordnung.

 

Um eine Ausbreitung von SARS- CoV- 2 zu vermeiden, sollte die Stadtvertretung und die Ausschüsse der Stadtvertretung von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.

 

Verfahrenshinweis

 

Zu den Sitzungen mit Beschlussfassungen im Umlaufverfahren wird es reguläre Einladungen mit einer Tagesordnung und den entsprechenden Beschlussvorlagen geben.

An jeder Beschlussvorlage ist ein Abstimmungsblatt angefügt. Dieses ist dann in schriftlicher Form per Post (Stadt Altentreptow/ Sitzungsdienst, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow), Rathausbriefkasten bzw. per Mail (sitzung@altentreptow.de, Betreff: Altentreptow) so an die Verwaltung zu senden, dass der Eingang am Tag der Sitzung bis 18:00 Uhr sichergestellt ist. (Die Stadtvertreterinnen/ Stadtvertreter, die ihre Einladungen und Sitzungsunterlagen per Post erhalten, antworten bitte auch per Post. Diejenigen Stadtvertreterinnen/ Stadtvertreter, die ihre Einladungen und Sitzungsunterlagen per Mail erhalten, antworten bitte per Mail.)

Am Folgetag wird durch die Verwaltung für jede Beschlussvorlage das Abstimmungsergebnis festgehalten. Eine entsprechende Niederschrift wird gefertigt.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt auf der Grundlage der Entscheidung des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg- Vorpommern vom 24.03.2020            (AZ: II 300- 172- 444.0- 2012/ 014- 011) von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Beschlussfassungen der nächsten Sitzungen im schriftlichen Umlaufverfahren durchzuführen und auf Präsenzsitzungen zu verzichten.

Das gilt ebenfalls für die Beschlüsse des Hauptausschusses und für die Empfehlungen der beratenden Ausschüsse (Ausschuss für Schulen, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales, Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt, Finanzausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss)

Der in der Sach- und Rechtslage gegebene Verfahrenshinweis ist anzuwenden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

Ob es finanzielle Auswirkungen gibt und wenn ja in welcher Höhe, kann noch nicht eingeschätzt werden.

 

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Anlagen

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