Beschlussvorlage - 40/BV/027/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Am Sportplatz" der Gemeinde Breesen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Hendrikje Kmietzyk
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Breesen
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Entscheidung
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18.02.2020
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Planungsanlass für die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Am Sportplatz“ der Gemeinde Breesen (im Ortsteil Breesen) ist die Absicht der Gemeinde, diese Fläche in Breesen nicht mehr für eine Bebauung zu entwickeln.
Die Gemeindevertretung hat dazu am 12.11.2019 einen Beschluss gefasst, um das Aufhe-bungsverfahren durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung erfolgte in der Zeit vom 23.12.2019 bis 24.01.2020. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen bzw. Hinweise, Anregungen oder Bedenken vorgebracht worden.
Ziel der Planung ist die Aufhebung der Satzung. Diese besitzt seit 2004 Rechtskraft. Die Pla-nungsabsicht der Gemeinde konnte in den vorangegangenen 15 Jahren nicht umgesetzt wer-den
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage des § §1 Abs 8, §2 Abs. 1 und § 13a Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 und 6 der Kommunalverfassung des Lan-des Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der gültigen Fassung soll ein Bebauungsplan auf-gehoben werden. Der Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung wurde am 12.11.2019 gefasst. Es liegt der Entwurf vor zur Beschlussfassung.
Die Gemeindevertretung Breesen beschließt:
1.die Billigung des Entwurfs über den Bebauungsplan Nr. 2 „Am Sportplatz“ der Gemeinde Breesen
2.die öffentliche Auslegung, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-lange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
3.die Auslegung öffentlich bekannt zu machen
4.das Öffentlichkeitsverfahren mit Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt des Amtes Treptower Tollensewinkel „Amtskurier“ und im Internet über die Internetseite des Amtes Treptower Tollensewinkel http://www.stadt-altentreptow.de über den Link „Bekanntmachungen".
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke der Flur 2, Gemar-kung Breesen: 6/25 und 6/34 vollständig, sowie 6/18 und 6/24 anteilig und umschließt eine Flä-che von ca. 1,43 ha.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
im Norden:durch bestehende Nachbarbebauung der Flurstücke 6/9 und 6/10
im Süden:durch Gartennutzung der Nachbarbebauung des Flurstücks 6/35
im Osten:durch die Grundstücke der vorhandenen Nachbarbebauung an der Dorfstraße
im Westen:durch den Sportplatz (Flurstück 29/19) und landwirtschaftlich genutzte Feldfluren des Flurstückes 29/18
Der vorliegende Entwurf dient zur Durchführung des Verfahrens. Der Entwurf über den Bebau-ungsplanes Nr. 2 „Am Sportplatz“ der Gemeinde Breesen besteht aus Begründung und Plan-zeichnung.
Die öffentliche Auslegung kann gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen durchgeführt werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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37,3 kB
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(wie Dokument)
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399,9 kB
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