Beschlussvorlage - 36/BV/031/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Tützpatz für die Haushaltsjahre 2016-2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jeanine Dokter-Range
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Tützpatz
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Entscheidung
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25.02.2020
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Entsprechend § 43 Abs. 6 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)
in der Fassung vom 13.07.2011, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467) ist der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung
auszugleichen. Kann der Haushalt trotz Einhaltung der Grundsätze der Sparsamkeit und
Wirtschaftlichkeit nicht erreicht werden, ist ein Sicherungskonzept nach § 43 Abs. 7 KV M-V
zu erarbeiten und entsprechend § 43 Abs. 8 KV M-V durch die Gemeindevertretung zu
beschließen. Die Absätze 7 und 8 finden lt. § 43 Abs. 9 KV M-V keine Anwendung, sofern
nach der Haushaltsplanung der Haushaltsausgleich nicht im Haushaltsjahr, aber spätestens
zum Ende des Finanzplanungszeitraumes erreicht wird.
Ziel des Haushaltssicherungskonzeptes ist es, anhand konkreter Maßnahmen darzustellen, wie
innerhalb eines festzulegenden Zeitraumes der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich im
Ergebnis- und Finanzhaushalt bzw. in der Ergebnis- und Finanzrechnung i.S. d. § 16
GemHVO-Doppik M-V in der Fassung vom 25.02.2008 zuletzt geändert am 23.07.2019
wieder erlangt und gesichert werden kann.
Gemäß § 43 Abs. 8 KV M-V ist das Haushaltssicherungskonzept über den
Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben.
Wurden beschlossene Konsolidierungsmaßnahmen nicht oder nicht vollständig umgesetzt,
brachten durchgeführte Konsolidierungsmaßnahmen nicht den gewünschten Erfolg oder
verlängert sich der Konsolidierungszeitraum, so ist die Fortschreibung von der
Gemeindevertretung zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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182,1 kB
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