Beschlussvorlage - 39/BV/019/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage: Die Hauptsatzung der Gemeinde Groß Teetzleben wurde am 19.12.2019 beschlossen. Nach Prüfung durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wurden Rechtsverletzungen geltend gemacht:

 

§ 6 Absatz 1 Nummer 3 der Hauptsatzung:

 

  1. … der Bürgermeister hat sich mit 2 Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses ins Benehmen zu setzen (eingefügt laut Beschluss der GV vom 24.06.2019)

 

Die Kommunalverfassung M-V sieht keine Möglichkeit einer zusätzlichen Regelung. vor. Bei einer Aufgabenübertragung im Rahmen von Wertgrenzen ist eine solche Zusatzregelung vom Gesetzgeber nicht gewollt.

 

Alle Änderungen sind rot gekennzeichnet.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Groß Teetzleben in der beigefügten Form. 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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