Beschlussvorlage - 36/BV/025/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Gemeinde Tützpatz für das Haushaltsjahr 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jeanine Dokter-Range
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Tützpatz
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Entscheidung
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25.02.2020
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom
13. Juli 2011, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467), hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Mit der Haushaltssatzung werden
- im Ergebnisplan
der Gesamtbetrag der Erträge auf 853.590 €der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.027.060 € das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf -132.690 €
- im Finanzplan
a)der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen auf 804.480 € der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen (einschließlich der
Auszahlungen für die planmäßige Tilgung) auf 995.740 €
b)der Gesamtbetrag derEinzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 559.330 € der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 431.840 € der Saldo der Ein- u. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 127.490 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
wird gemäß § 52 (2) KV-MV festgesetzt auf 80.850 €
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gemäß § 53 (3) KV M-V
festgesetzt auf 314.200 €
Mit der Haushaltssatzung werden im Stellenplan 2,01 VzÄ ausgewiesen.
Als Hebesätze werden beschlossen:Grundsteuer A300 v.H.
Grundsteuer B350 v.H. Gewerbesteuer 320 v.H.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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