Beschlussvorlage - 36/BV/021/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetzes M-V vom 12.04.2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2016 sind Benutzungsentgelte zu erheben, wenn die Einrichtungen überwiegend der Inanspruchnahme einzelner Personen oder Personengruppen dienen. Das Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung decken, aber nicht überschreiten. Von einer Kostendeckung kann aus Gründen des öffentlichen Interesses abgesehen werden.

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 22 Abs. 3 Ziffer 11 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte zu beschließen. Sie kann somit abweichend von der Kalkulation geringere und differenziertere Entgelte beschließen und in einer gesonderten Entgeltordnung regeln.

 

Das Dorfgemeinschaftshaus „Dörpstuv“ wurde 2019 renoviert und der Nutzung übergeben.

Es finden dort regelmäßig Rentnertreffen statt. Auch eine Vermietung für private Feiern ist vorgesehen.

 

Da für eine Kalkulation der Kosten für das Dorfgemeinschaftshaus noch keine ausreichenden Werte vorliegen, soll vorerst ein Beschluss der Gemeindevertretung für die Höhe des Nutzungsentgelts gefasst werden.

Als Nutzungsentgelt werden 75,00 € je Nutzung erhoben.

Diese Werte orientieren sich an den Kosten für vergleichbare Dorfgemeinschaftshäuser.

 

Eine entsprechende Kalkulation ist für 2022 geplant.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Tützpatz beschließt, für die Überlassung des Dorfgemeinschaftshauses „Dörpstuv“, die Bauernstube Schossow und den Kameradschaftsraum der FFW Tützpatz folgende Entgelte zu erheben:

 

„Dörpstuv“ : 75,00 € pro Nutzung

„Bauernstube“ : 300,00 € pro Nutzung

Kameradschaftsraum FFW Tützpatz : 100,00 € pro Nutzung

 

Ortsansässige Vereine und Organisationen und die Freiwillige Feuerwehr Tützpatz können einen Antrag auf kostenfreie Nutzung stellen. Privatpersonen, die sich ehrenamtlich in der Gemeinde engagieren (z. B. Feuerwehrmitglieder, Gemeindevertreter) können die Einrichtung zur Hälfte des Mietpreises nutzen. Die Entscheidung trifft der Bürgermeister.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, Entscheidungen im Einzelfall zu treffen und Ausnahmen zu gestatten.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

5.7.3.00.43229000

5.7.3.01.43229000

1.2.6.01.43229000

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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