Beschlussvorlage - 36/BV/024/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Kalkulation Nutzungsentgelt Sportplatz Tützpatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Susanne Schultz
- Beteiligt:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Tützpatz
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Entscheidung
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25.02.2020
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetzes M-V vom 12.04.2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2016 sind Benutzungsentgelte zu erheben, wenn die Einrichtungen überwiegend der Inanspruchnahme einzelner Personen oder Personengruppen dienen. Das Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung decken, aber nicht überschreiten. Von einer Kostendeckung kann aus Gründen des öffentlichen Interesses abgesehen werden.
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 22 Abs. 3 Ziffer 11 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte zu beschließen. Sie kann somit abweichend von der Kalkulation geringere und differenziertere Entgelte beschließen und in einer gesonderten Entgeltordnung regeln.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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60,4 kB
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2
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504,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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14,8 kB
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