Beschlussvorlage - 36/BV/026/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz hat in öffentlicher Sitzung am 08.06.2017 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 „Photovoltaikanlage Sandtagebau Schossow“ der Gemeinde Tützpatz beschlossen.

Im Ergebnis dieses Aufstellungsbeschlusses beinhaltete der Geltungsbereich bisher eine Fläche von rund 10 ha und bezog die Flurstucke 26/1, 26/2, 28, 29/1, 29/2 und 30 in der Flur 1, Gemarkung Schossow ein.

Der Abschluss des Bauleitplanverfahrens sowie die Umsetzung des Vorhabens erfolgten seither nicht, weil die Aufwendungen zur Erschließung des zugeordneten Netzverknüpfungspunktes die Gesamtwirtschaftlichkeit des Vorhabens gefährden. Aus diesem Grund werden nun die umliegenden intensiv genutzten Ackerflächen einbezogen.

Der Geltungsbereich ist also durch Beschluss der Gemeinde um die Flurstücke 23, 24 und 25, Flur 1 Gemarkung Schossow zu erweitern. Die Betroffenheit verschiedener Investoren erfordert zusätzlich die Anpassung des Verfahrens. Zukünftig wird der Bebauungsplan nicht länger als vorhabenbezogener Bebauungsplan weitergeführt. Die Einbeziehung weiterer Flächen zur solaren Energieerzeugung außerhalb der EEG-Vergütungsvorgaben ermöglicht den Investoren im Sinne der Gesamtwirtschaftlichkeit die Erhöhung der am Standort erzeugten Einspeiseleistung im Vernehmen mit einer Bündelung der Erschließungsaufwendungen.

Die Änderung und Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz beschließt die Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 08.06.2017 für den Bebauungsplan Nr. 3 „Photovoltaikanlage Sandtagebau Schossow“.

2.Der Geltungsbereich wird um die Flurstücke 23, 24 und 25, Flur 1, Gemarkung Schossow erweitert. Die neue Abgrenzung des Geltungsbereiches mit den Flurstücken 23, 24, 25, 26/1, 26/2, 28, 29/1, 29/2 sowie 30 der Flur 1 in der Gemarkung Schossow ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt.

3.Das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 3 „Photovoltaikanlage Sandtagebau Schossow“ wird nicht als vorhabenbezogener Bebauungsplan weitergeführt.

4.Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   x Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

x Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

Kosten werden durch Investoren getragen.

 

 

 

 

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Anlagen

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