Beschlussvorlage - 36/BV/022/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Sachspende für die Freiwillige Feuerwehr Tützpatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Stefan Bilinski
- Beteiligt:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Tützpatz
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Entscheidung
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25.02.2020
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Der Bürgermeister der Gemeinde Tützpatz, Herr Schulz, hat für die Freiwillige Feuerwehr Tützpatz eine Sachspende eingeworben.
Die FF Tützpatz benötigt für Schulungs- und Fortbildungszwecke einen Fernseher, um Schulungsvideos und Präsentationen anzuschauen.
Die Firma Alscher Montageservice, Am Anger 4, 17091 Tützpatz hat der FF Tützpatz einen Fernseher gespendet.
Die Sachspende hat einen Wert von 677,90 €.
Die Sachspende ist gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern in Verbindung mit § 5 Abs. 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Tützpatz von der Gemeindevertretung anzunehmen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen: