Beschlussvorlage - 36/BV/022/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Der Bürgermeister der Gemeinde Tützpatz, Herr Schulz, hat für die Freiwillige Feuerwehr Tützpatz eine Sachspende eingeworben.

Die FF Tützpatz benötigt für Schulungs- und Fortbildungszwecke einen Fernseher, um Schulungsvideos und Präsentationen anzuschauen.

Die Firma Alscher Montageservice, Am Anger 4, 17091 Tützpatz hat der FF Tützpatz einen Fernseher gespendet.

Die Sachspende hat einen Wert von 677,90 €.

 

Die Sachspende ist gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern in Verbindung mit § 5 Abs. 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Tützpatz von der Gemeindevertretung anzunehmen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung nimmt die Sachspende (Fernseher) für die Freiwillige Feuerwehr Tützpatz in Höhe von 677,90 € von der Firma Alscher Montageservice, Am Anger 4, 17091 Tützpatz an.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

1.2.6.01.46290000

     1.2.6.01.52380000

Bezeichnung:

Brandschhutz

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

Sachspenden sind in den Haushalt der Gemeinde einzubuchen. Sie werden in gleicher Höhe als Ertrag (4629) und Aufwand (5238) gebucht.

 

 

 

 

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