Beschlussvorlage - 08/BV/020/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

 

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom

13. Juli 2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die

Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden

Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und

notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu

beschließen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Mit der Haushaltssatzung werden

- im Ergebnisplan der Gesamtbetrag der Erträge auf 380.655 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 439.675 €

das Jahresergebnis nach Veränderung

der Rücklagen auf    -6.740 €

 

- im Finanzplan der Gesamtbetrag der laufenden

Einzahlungen auf 350.445 €

der Gesamtbetrag der laufenden

Auszahlungen auf 408.220 €

der jahresbezogene Saldo der laufenden

Ein- und Auszahlungen auf  -57.775 €

 

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf 351.750 €

Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf 507.000 €

der Saldo der Ein- u. Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf -155.250 €

festgesetzt.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gemäß § 53 (3) KV M-V

festgesetzt auf 255.200 €

 

Mit der Haushaltssatzung werden im Stellenplan 1,000 VzÄ ausgewiesen.

 

Als Hebesätze werden beschlossen: Grundsteuer A 350 v.H.

Grundsteuer B 395 v.H.

Gewerbesteuer 400 v.H.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

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Anlagen

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