Beschlussvorlage - 08/BV/019/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Die Verwaltung rät den Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“ an den Anfang jeder Gemeindevertretersitzung zu setzen. Hiermit wird der Grundsatz der Öffentlichkeit der Gemeindevertretersitzung gewahrt, der als grundlegender Verfahrensgrundsatz des Kommunalverfassungsrechts gilt.

Eine Platzierung des Tagesordnungspunktes Einwohnerfragestunde an das Ende der Tagesordnung birgt die Gefahr, dass der interessierte Bürger oder Einwohner, der nur an diesem Tagesordnungspunkt teilnehmen will, diesen Tagesordnungspunkt nicht mehr erreicht, da sich die Sitzung durch Vertagungen, kurze Rede- und Beratungszeit verkürzt hat und die Sitzung bereits beendet wurde. Oder das Gegenteil dazu, sich der Sitzungsverlauf über die 22:00 Uhr Grenze nach § 6 der Geschäftsordnung durch Erweiterung der Tagesordnung auf Grund von Dringlichkeiten, lange Redezeiten zieht und eine Vertagung der nicht beratenden Tagesordnungspunkte auf die nächste Gemeindevertretersitzung  festgelegt wurde.

Hierdurch wird der Eindruck erweckt, dass die Teilnahme des interessierten Bürgers oder Einwohners an den vorhergehenden Tagesordnungen nicht gewünscht wird und der Verwurf des Klüngelns entsteht.

Natürlich hat das Setzen dieses Tagesordnungspunktes an das Ende der Tagesordnung den Vorteil, dass keine anwesende Person die Gemeindevertreter in ihren Entscheidungen durch Wortbekundungen beeinflussen kann.

An das Prinzip der Nichtbeeinflussung der Gemeindevertreter in ihren Entscheidungen durch Äußerungen, Hinweisen, Anregungen durch anwesende Bürger und Einwohner wird jedoch festgehalten.

Demzufolge kann in der Entscheidungsphase (Phase der Beschlussfassung) der Gemeindevertreter keine Person mitwirken bzw. Einfluss nehmen, die nicht Mitglied dieses Gremiums ist.

Das heißt, dass keine Person  außerhalb des Gremiums sich zu Themen der Tagesordnung äußern kann, solange die Gemeindevertretung in ihrer Hauptsatzung dies nicht anderes regelt.

Die am 07.08.2014 in Kraft getretene Geschäftsordnung bleibt gültig solange keine Änderung durch GV-Beschluss erfolgt.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Geschäftsordnung wird beschlossen/mit folgenden Textänderungen beschlossen …

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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