Beschlussvorlage - 29/BV/029/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sach- und Rechtslage: Die Hauptsatzung der Gemeinde Burow wurde am 27.06.2019 beschlossen. Nach Prüfung durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte werden rechtliche Bedenken geltend gemacht:

 

Nachfolgende rechtliche Bedenken wurden mit der vorliegenden Hauptsatzung ausgeräumt (geändert):

 

Einwohnerversammlung

Es erfolgt der Hinweis, dass die Einwohnerversammlung durch öffentliche Bekanntmachung einzuberufen ist.

 

§ 5 Absatz 1 Vierter Anstrich der Hauptsatzung

Es wird empfohlen, die Nummer 6 zu streichen, da dieser Wortlaut ebenfalls im Absatz 4 des § 5 der Hauptsatzung enthalten ist.

 

§ 5 Absatz 4 der Hauptsatzung

Nach § 44 Absatz 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach

§ 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von höchstens 1.000 Euro überschritten wird. Entscheidungen von 100 bis höchstens 1.000 Euro kann die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung nur auf den Hauptausschuss übertragen. Eine Regelung, wonach Sie als Bürgermeister Spenden in Höhe von bis zu 100 Euro annehmen dürfen, verstößt erkennbar gegen § 44Absatz 4 Satz 4 KV M-V.

 

§ 7 der Hauptsatzung:

Die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde erfolgen im Internet. Die Bekanntmachungen nach den Vorschriften des BauGB erfolgen im amtlichen Mitteilungsblatt des Amtes Treptower Tollensewinkel.

Diese müssen jedoch nach den Bestimmungen des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie

2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt

vom 4. Mai 2017 (BGB!. I S. 1057) zusätzlich in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht werden.

 

§ 7 Absatz 4 Hauptsatzung

Vorschlag der Verwaltung auf der Grundlage des § 14 der Entschädigungsverordnung

Sachkundige Einwohner erhalten für Sitzungen der Ausschüsse ein Sitzungeld in Höhe von 40 € als Höchstwert. Die Ausschussvorsitzende erhalten für jede von ihnen geleitete Sitzung ein Sitzungsgeld von 60 € als Höchstwert.

 

Für den § 7 der Hauptsatzung wurde eine Rückwirkung bis zum 01.07.2019 eingearbeitet, damit die beschlossenen Entschädigungsbeträge auch ab diesem Zeitpunkt ausgezahlt werden dürfen. Die Hauptsatzung tritt erst nach Genehmigung der untere Rechtsaufsichtsbehörde und mit öffentlicher Bekanntmachung in Kraft.

Alle Änderungen sind rot gekennzeichnet.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Burow in der beigefügten Form.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...