Beschlussvorlage - 38/BV/018/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Kalkulation der Kosten für die Kindertagesstätte "LandKinderGarten" Wildberg ab 01.01.2020 (Überleitungsvereinbarung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Stefanie Küthe
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Wildberg
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Entscheidung
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20.02.2020
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Zum 01.01.2020 ist das Gesetz zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V) in Kraft getreten.
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erstellt in diesem Zusammenhang die Überleitungsvereinbarung für die Kita „LandKinderGarten“ Wildberg mit neuen Entgelten (Platzkosten). Diese sind dann anschließend von beiden Vertragspartnern (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und der Gemeinde Wildberg zu unterzeichnen.
Im Zuge dessen werden u. a. die Finanzflüsse geändert. Bestimmte Sonderförderungen werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr neben der Platzkostenfinanzierung geleistet. Aus diesem Grund sind kurzfristig ergänzende Vereinbarungen zwischen der Gemeinde Wildberg als Leistungserbringer und dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte abzuschließen (Vgl. § 35 Absatz 3 KiföG M-V in der ab 01.01.2020 geltenden Fassung).
Für die Kita „LandKinderGarten“ Wildberg wurden in der Überleitungs-Kalkulation folgende Änderungen vorgenommen:
• VbE Kiga alt (1:18)
• VbE Kiga neu (1:15) ergibt sich aus: VbE Kiga alt /15*18
• N.N. FKR (Fachkraft-Kind- Relation) ergibt sich aus: VbE Kiga neu - VbE Kiga alt
• N.N. mpA (mittelbare pädagogische Arbeit 2,5 auf 5,00 je Woche) ergibt sich aus:
VbE Kiga neu /40Wochenstunden * 2,5 Wochenstunden / 52 Wochen * 41 Arbeitswochen
• durchschnittliches Gehalt bei zu verhandelnder Personalaufstockung entspricht dem Durchschnittswert der aktuellen Platzkostenberechnung
• Bildungskonzeption: in Gesamtkostenübersicht unter Punkt Fortbildung wurde der Jahreswert 2019 dazu addiert
• Fach- und Praxisberatung: bisheriger Anrechnungsbetrag als Einkommen wurde entfernt (Arbeitsmappe: "weiteres Personal")
• Zentralverwaltung: Der verhandelte Prozentsatz wurde beibehalten
Vergleich der Platzkosten:
| Platzkosten bis 31.12.2019 | Sonderzahlungen für oben genannte Änderungen * | Platzkosten ab 01.01.2020 |
a) Krippenplatz ganztags | 815,85 € | 13,73 € | 829,58 € |
b) Krippenplatz Teilzeit | 489,51 € | 8,24 € | 497,75 € |
c) Krippenplatz halbtags | 326,34 € | 5,49 € | 331,83 € |
d) Kindergartenplatz ganztags | 465,34 € | 76,04 € | 541,38 € |
e) Kindergartenplatz Teilzeit | 279,21 € | 45,62 € | 324,83 € |
f) Kindergartenplatz halbtags | 186,14 € | 30,41 € | 216,55 € |
g) Hortplatz 6 Stunden | 324,32 € | 7,27 € | 331,59 € |
h) Hortplatz 3 Stunden | 194,59 € | 4,36 € | 198,95 € |
* Die Sonderzahlungen wurden bis zum 31.12.2019 zwei Mal im Jahr an den Träger gezahlt
(vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte).
Diese zusätzlichen Sonderzahlungen werden ab dem 01.01.2020 nicht mehr extra vom
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gezahlt, sondern durch die
Überleitungsvereinbarung direkt in die Platzkosten mit
eingerechnet. Daher erhöhen sich die Platzkosten ab dem 01.01.2020. Die alt verhandelten
Platzkosten mit dem Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte sind die
Grundlage für die Überleitungsvereinbarung.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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659,5 kB
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