Beschlussvorlage - 36/BV/019/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

 

Gemäß § 38 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V entscheidet der Bürgermeister in Fällen  äußerster Dringlichkeit anstelle der Gemeindevertretung bzw. des Hauptausschusses. Diese Entscheidung bedarf der nachträglichen Genehmigung  durch die Gemeindevertretung.

 

Die Bürgermeistervorlage ist als Anlage beigefügt.

 

Die äußerste Dringlichkeit ergab sich aus der dem Doppik-Erleichterungsgesetz M-V (Terminstellung 31.12.2019). Die Erledigung  der Angelegenheit konnte aufgrund der Terminstellung nicht bis zur einer Dringlichkeitssitzung  aufgehoben werden. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung genehmigt gemäß § 38 Abs. 4 KV M-V die Dringlichkeits-entscheidung des Bürgermeisterin vom 26.11.2019 Doppik-Erleichterungsgesetz M-V – Gesamtabschluss § 61 KV (Ausübung Wahlrecht)  -  Bürgermeistervorlage  37/BV010/2019. 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

 

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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