Beschlussvorlage - 36/BV/019/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gem. § 38 Abs. 4 KV M-V
Doppik-Erleichterungsgesetz M-V - Gesamtabschluss § 61 KV (Ausübung Wahlrecht)
Bürgermeistervorlage 36/BM/006/2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Tützpatz
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Entscheidung
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25.02.2020
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 38 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V entscheidet der Bürgermeister in Fällen äußerster Dringlichkeit anstelle der Gemeindevertretung bzw. des Hauptausschusses. Diese Entscheidung bedarf der nachträglichen Genehmigung durch die Gemeindevertretung.
Die Bürgermeistervorlage ist als Anlage beigefügt.
Die äußerste Dringlichkeit ergab sich aus der dem Doppik-Erleichterungsgesetz M-V (Terminstellung 31.12.2019). Die Erledigung der Angelegenheit konnte aufgrund der Terminstellung nicht bis zur einer Dringlichkeitssitzung aufgehoben werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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737,2 kB
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