Beschlussvorlage - 36/BV/018/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Spende für die Gemeinde Tützpatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Stefanie Küthe
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Tützpatz
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Entscheidung
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25.02.2020
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Für die Gemeinde Tützpatz ist folgende Spende eingegangen:
Herr Otto Sander Tischbein05.12.2019 100,00 € Neuenhagen
Hauptstraße 23
17091 Altenhagen
Die Spende soll für eine Gemeinschaftsfeier der Gemeinde Tützpatz verwendet werden.
Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Tützpatz ist die Gemeindevertretung für die Annahme von Spenden in dieser Größenordnung zuständig.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen: