Beschlussvorlage - 36/BV/018/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

 

Für die Gemeinde Tützpatz ist folgende Spende eingegangen:

 

Herr Otto Sander Tischbein05.12.2019    100,00 €                                                      Neuenhagen

Hauptstraße 23                           

17091 Altenhagen

 

Die Spende soll für eine Gemeinschaftsfeier der Gemeinde Tützpatz verwendet werden.

 

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Tützpatz ist die Gemeindevertretung für die Annahme von Spenden in dieser Größenordnung zuständig.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Tützpatz nimmt die Spende von Herrn Otto Sander Tischbein für eine Gemeinschaftsfeier der Gemeinde Tützpatz in Höhe von 100,00 € an.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

 

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